Auf dem letzten Twittwoch in Berlin referierten Sebastian Dramburg und Thomas Schwenke zu Rechtsaspekten bei Twitter. Klar, dass Gründerszene die beiden für ein Interview befragen musste, um mehr über dieses aktuelle und noch recht wenig auf dem öffentlichen Schirm auftauchende Thema zu erfahren. Hier übrigens ein Blogeintrag zum Thema Rechtslage bei Twitter.
Im Gespräch geben die beiden daher noch einmal eine kurze Zusammenfassung darüber, was es aus rechtlicher Sicht bei Twitter zu beachten gibt: Thematisiert werden Aspekte wie Urheberrecht, die Gefahr von Klagen und die Unterschiede zwischen privater und betrieblicher Nutzung. Interessant ist übrigens auch, dass die Forderung der Twitter-AGB, dass die eigenen Tweets geschützt sind und der Autor bei Weiterverwendung zitiert werden muss, aus rechtlicher Sinn praktisch keinen Bestand hat…
Film ab!
loading...

Datenschutz
Disqus ist ein Online-Dienst, der eine zentralisierte Diskussions-Plattform für Webseiten anbietet. Die Technik von Disqus wird von der Big Head Labs, Inc. aus San Francisco in den USA zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden sind in den Gründerszene Datenschutzbestimmungen zu finden.
Warum wir Disqus nutzen
Moderation
Die Kommentarmodration liegt alleine bei Gründerszene. Für das Gründerszene-Team steht fest: Kritische Diskussionen sind erwünscht, persönliche Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie Gründerszene moderiert steht in der Netiquette.
Neuen Kommentar schreiben
Ein Kommentar kann geschrieben werden als Gast (ohne Registrierung) oder mit einem Facebook, Twitter oder Disqus-Nutzer-Account.