Abmahnung

Wann bekommt man eine Abmahnung?

Abmahnungen rügen ein Verhalten, welches unterlassen werden soll, weil es einem Unternehmen oder einer Person schadet oder schaden kann.

Es gibt Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, im Verwaltungsrecht, im Arbeitsrecht und im Schuldrecht (hier wird die Fristsetzung ersetzt).
  • Arbeitsrecht: Verspätet sich ein Arbeitnehmer, kann ihm der Arbeitgeber im Wiederholungsfalle mit Kündigung drohen. Diese Abmahnung geht einer verhaltensbedingten Kündigung voraus. Umgekehrt kann auch der Arbeitnehmer abmahnen. Bei unzulässigen Arbeitszeiten zum Beispiel kann er dem Arbeitgeber mit einer außerordentlichen Kündigung drohen.
  • Verwaltungsrecht: Eine Behörde muss einer Person die Möglichkeit geben, einen beanstandeten Missstand abzustellen.
  • Wettbewerbsrecht: Hier wird der Konkurrent aufgefordert, dass beanstandete Verhalten nicht zu wiederholen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese wird vom Bundesgerichtshof (BGH) jedoch nur als ernsthaft angesehen, wenn gleichzeitig eine hohe Vertragsstrafe ausgesprochen wird.
  • Über das Wettbewerbsrecht hinaus gelten Abmahnungen auch im Presse- und Deliktsrecht, bei Verletzung geschützter Rechte. Zm Beispiel bei Verletzung des Urheberrecht, Beleidigung, Spam-Mails usw.
Besonders im Internet hagelt es Abmahnungsrekorde. Hinz und Kunz fühlt sich dazu berufen, mahnt ab, setzt kurze Fristen und hofft auf die naive Angst des "Schuldigen" und seinen Geldbeutel. Nach dem Gesetz dürfen nur Mitwettbewerber, Konkurrenten der gleichen Branche, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken. Andernfalls handelt es sich um eine missbräuchliche Ausnutzung des Wettbewerbsrechts.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte man imnmer erst prüfen, ob der Absender dazu auch berechtigt ist. Er muss mit dem Abgemahnten in Wettbewerb stehen, sowohl vom Warenangebot als auch vom räumlichen Tätigkeitsbereich. Das tatsächliche Wettbewerbsverhältnis muss nachprüfbar sein.

Der Abgemahnte sollte keine Zeit versäumen und die Abmahnung unverzüglich der IHK oder seinem Berufsverband melden. Hier hilft man mit Informationen weiter, auch in Hinblick darauf, ob es sich eventuell um einen missbräuchlichen Serienabmahner handelt.
Beispiel Eine GmbH kann eine Abmahnung erhalten, wenn ihr Firmenname dem eines Konkurrenten zu sehr ähnelt.