Abschreibung

Was ist eine Abschreibung?

Die Abschreibung ist ein Instrument des Rechnungswesens zur Erfassung der Wertminderung von Vermögensgegenständen.

Eine Abschreibung ist die buchhalterische Erfassung von Wertminderungen der Vermögensgegenstände aus dem Betriebsvermögen. Hierbei wird zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen unterschieden.


Die planmäßige Abschreibung stellt den zu erwartenden Wertverlust durch Abnutzung (Verschleiß) dar. Eine außerplanmäßige Wertminderung entsteht beispielsweise durch einen Unfall, bei dem der Vermögensgegenstand beschädigt wird oder sogar untergeht (Katastrophenverschleiß).

Abschreibungsfähig sind sowohl materielle als auch immaterielle Güter (z.B. Lizenzen, Konzessionen und Patente). Abschreibungen sind vor allem steuerlich und buchhalterisch relevant, da Abschreibungen steuerabzugsberechtig sind und somit das Steueraufkommen verringern. Nach deutschem Recht orientiert sich die Abschreibung an der durchschnittlichen Nutzungsdauer.

Als Abschreibungsgründe zählen:
• technische - Verschleiß, Katastrophenverschleiß
• wirtschaftliche - Veränderung der Nachfrage, Marktpreisschwankung, Fehlinvestition, Ineffizienz
• rechtliche - zeitlicher Ablauf von Verträgen und Schutzrechten

Abschreibungsarten sind dabei:
• linear – Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich eines Restwertes werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt und jährlich abgeschrieben,
• degressiv – die Verteilung der Raten erfolgt so, dass die Raten mit der Nutzungsdauer geringer werden. Hierbei wird ein fester Prozentsatz gewählt, der jährlich vom Restwert abgeschrieben wird. Die degressive Abschreibung entspricht meist besser dem Realwert, da Güter meist in den ersten Jahren nach der Anschaffung den größten Wertverlust haben.

Zwischen beiden Abschreibungsarten kann frei gewählt werden.

Beispiel

Wenn sich ein Unternehmer ein Auto kauft und es zu 100 Prozent als Geschäftsauto angerechnet wird, kann er das Auto abschreiben und die Abschreibungen als Betriebsausgabe verbuchen.

Bei einem Kaufpreis von 20.000 Euro, könnte der Unternehmer das Auto auf sechs Jahre linear abschreiben und jährlich 3.333 Euro als Betriebsausgabe verbuchen und somit weniger Steuern zahlen.

Falls er im Jahr des Kaufes ein hohes Steueraufkommen hat, könnte der Unternehmer dieses durch die degressive Abschreibung verringern. Hierbei setzt man für Autos in der Regel einen Prozentsatz von 30 Prozent an. Im ersten Jahr könnten also 6.000 (30 Prozent von 20.000) als Betriebsausgaben verbucht werden, im zweiten 4.200 (30 Prozent von 14.000) und so weiter.

Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen:

AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation, Amortization