big lexkon logo

Der Begriff Absetzung oder Absetzen hat mehrere Bedeutungen und kommt unter anderem im Steuerrecht und Sozialrecht vor.
Es handelt sich bei der Bezeichnung um zulässigen Abzüge von bestimmten Ausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bzw. anderer Bemessungsgrundlagen.

Die Bezeichnung Absetzen bzw. Absetzung behandelt die Abzüge bestimmter Ausgaben bei zu versteuerndem Einkommen oder anderer Bemessungsgrundlagen.
Die abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens erfolgen durch Abschreibungen und werden dementsprechend im Steuerrecht als Absetzung für Abnutzung angegeben.
Ebenso wird der Begriff Absetzung in Verbindung mit dem Begriff Hehlerei genutzt, um eine Sache an einen Dritten zu verkaufen. Wobei die Bedeutung hier unabhängig ist von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit.

Absetzung im Steuerrecht

Bei der Absetzung im Steuerrecht muss der Teil der Einnahmen nur versteuert werden, welcher übrigbleibt, nachdem folgende Aufwendungen abgezogen worden sind, wie Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung.
Bei einem Sonderfall handelt es sich um Absetzungen für Abnutzung (AfA). Diese sind häufig Teil von Betriebsausgaben oder Werbungskosten.

Beispiel

Ein Beispiel für eine steuerliche Absetzung in der Steuererklärung wäre die tägliche Fahrt zur Arbeit.