Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Wie berechnet sich der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist eine Abgabe, die jeder Arbeitgeber für seine Festangestellten zu deren Versicherungsschutz zu leisten hat.

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt jeweils 50 Prozent an den zu überweisenden Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die verbleibenden 50 Prozent dieser Abgaben trägt der Arbeitnehmer, dem diese Beträge vom Lohn oder Gehalt abgezogen werden. Diese werden dann gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an die entsprechenden Stellen überwiesen.

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist eine Abgabe, die ein Unternehmer für seine Angestellten tätigen muss. Der Arbeitgeber überweist an die Krankenkasse des Angestellten einen Betrag in jener Höhe den auch der Arbeitnehmer selbst trägt.
Beispiel Das Bruttogehalt eines Festangestellten kostet den Arbeitgeber zumeist wesentlich mehr, als es netto für den Arbeitnehmer den Anschein hat, weil der Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu leisten hat.