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Arbeitslosengeld erhält derjenige zur Unterstützung, der seine Arbeit verloren hat. Dementsprechend sollte dieser Arbeitslosengeld beziehen, um eine Grundsicherung zu gewährleisten. Informationen über den Anspruch, die Dauer und die Höhe Ihrer Leistungen gibt die Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld bezeichnet die Unterstützung, welche ein Arbeitsloser als Übergang erhält nach dem Verlust seiner Arbeit.

Folgende Begebenheiten müssen eingetreten sind, sodass die Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit bezogen werden können: Der Arbeitslosengeldempfänger muss arbeitslos sein. Arbeitslos ist nur derjenige, welcher weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet.
Es muss sich ebenso um eine versicherungspflichtige Beschäftigung gehandelt haben – und der Beitrag muss lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein. Die Mindestdauer beträgt zwölf Monate in den letzten zwei Jahren; unter bestimmten Umständen auch abweichende Voraussetzungen. Angerechnet werden ebenso Ersatzzeiten, wie beispielsweise der Wehrdienst, die Mutterschaft und die Kindererziehung und der Krankengeldbezug. Auch muss der Arbeitslosengeldempfänger sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Bei eigener Kündigung wird das Arbeitslosengeld bis zu zwölf Wochen lang nicht gezahlt, da die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet wurde, wie beispielsweise, dass ohne wichtigen Grund gekündigt wurde.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Arbeitslosengeldhöhe ist gesetzlich und einheitlich geregelt. Sie richtet sich jeweils nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten zwölf Monate, der Lohnsteuerklasse und demnach, ob Sie kindergeldberechtigt sind. Der ungefähre Betrag kann mithilfe des Arbeitslosengeld-Rechner benutzt werden unter der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, wobei der angegebene Wert nur zur Orientierung dient.

Die Dauer des Arbeitslosengeldes

Bei einer Mindestbeschäftigung von 20 Monaten Beschäftigung ist der Erhalt von Arbeitslosengeld zehn Monate gewährleistet. Nach 24 Monaten Beschäftigung würden dann 12 Monate ALG I folgen.
Ist der Empfänger jünger als 50, bekommt er höchstens 12 Monate lang Arbeitslosengeld.
Wer 50 Jahre alt oder älter ist, kann bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen.
Eine Sperrzeit verkürzt die Dauer, in welcher der Empfänger ALG I erhält.

Beispiel

Frau Aram, 35 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung 16 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Somit hat sie Anspruch auf acht Monate Arbeitslosengeld.