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Die Arbeitslosenversicherung unterstützt finanziell die Menschen, die arbeitslos sind.

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung und stellt in Deutschland eine Pflichtversicherung dar. Zu der Gruppe der Pflichtversicherten zählen eigentlich alle Personen, die einer Arbeit nachgehen – geringfügig Beschäftige gehören allerdings nicht dazu. Auch Auszubildende müssen versichert sein, wohingegen Beamte und Soldaten von der Pflichtversicherung ausgenommen sind. Geregelt wird die Handhabung dieser Versicherung im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs, kurz SGB III.

Sicherung in der Arbeitslosigkeit

Das eigentliche Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, den Personen, die auf der Suche nach einer Arbeit sind, das Grundeinkommen zu sichern. Somit werden sie während der Zeit, in der sie nach einer neuen Arbeitsstelle suchen, finanziell unterstützt. Das bedeutet, dass die Arbeitslosenversicherung nur vorübergehend während der Arbeitslosigkeit aktiv sein soll. Die Hauptelemente sind hierbei das Arbeitslosengeld und das Arbeitslosengeld II sowie das Kurzarbeitergeld. Neben den rein finanziellen Leistungen beinhaltet die Arbeitslosenversicherung auch Leistungen wie Arbeitsberatung oder Vermittlungsleistungen. Darüber hinaus werden den Arbeitssuchenden auch Trainingsmaßnahmen angeboten. Durch die Arbeitslosenversicherung können auch Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen übernommen und Gründungszuschüsse bewilligt werden. Doch auch für den Arbeitgeber hat die Arbeitslosenversicherung Vorteile. Ihm können nämlich Zuschüsse gegeben werden, wenn er beispielweise ältere Personen einstellt oder ein Angestellter Altersteilzeit in Anspruch nimmt.

Wie hoch ist der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung?

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit und finanziert wird sie durch monatliche Beiträge. Diese Höhe des Beitragssatzes wird anhand des Lohns errechnet und jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt.

Die Kritik an der deutschen Arbeitslosenversicherung ist oftmals, dass durch sie auch Leistungen übernommen werden, die nicht im ursprünglichen Aufgabengebiet der Versicherung liegen und so ein Ungleichgewicht zwischen eingezahlten Beiträgen und Ausgaben entsteht. Neben der gesetzlichen gibt es noch die private Variante dieser Versicherung.

Beispiel

Frau Müller verliert ihren Arbeitsplatz und macht sich kurz darauf sofort wieder auf die Suche nach einer neuen Stelle. Damit sie aber in der Zwischenzeit auch ihre Miete und weitere laufende Kosten abdecken kann, bezieht sie Geld über die Arbeitslosenversicherung.