Arbeitsvertrag
Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?
Der Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Punkte eines Beschäftigungsverhältnisses.
Der Arbeitsvertrag. Klingt erst mal langweilig, ist aber wichtig für jeden, der nicht übers Ohr gehauen werden will. Das liegt daran, dass er sowohl grundlegende als auch spezifische Richtlinien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgibt, die das Arbeitsverhältnis regeln.
Was das für Richtlinien sind? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es da keine genauen Vorschriften. Bestimmte Dinge sollten jedoch in keinem Arbeitsvertrag fehlen. Dazu gehören Name und Anschrift der Vertragspartner, das Datum des Vertragsschlusses, der Arbeitsort und eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit. Weiterhin sollten Angaben zu Vergütung, Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaubsanspruch, falls er vom gesetzlichen abweicht, gemacht werden.
Zu unterscheiden ist zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während der befristete Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis mit Ende der im Vertrag aufgeführten Frist automatisch beendet, kann der unbefristete Arbeitsvertrag nur mithilfe eines Aufhebungsvertrags oder einer schriftlichen Kündigung durch eine der beiden Parteien aufgehoben werden. Kündigungsfristen sollten also ebenfalls im Arbeitsvertrag abgeklärt sein.
Der Vertrag kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich oder auch nur mündlich abgeschlossen werden, wobei ein schriftlicher Abschluss meist empfohlen wird. Vor allem bei aufkommenden Unklarheiten oder Streitigkeiten kann somit immer wieder auf ein schriftliches Dokument zurückgegriffen werden, um sich nochmals der ursprünglich abgemachten Regeln zu vergewissern.
Was das für Richtlinien sind? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es da keine genauen Vorschriften. Bestimmte Dinge sollten jedoch in keinem Arbeitsvertrag fehlen. Dazu gehören Name und Anschrift der Vertragspartner, das Datum des Vertragsschlusses, der Arbeitsort und eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit. Weiterhin sollten Angaben zu Vergütung, Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaubsanspruch, falls er vom gesetzlichen abweicht, gemacht werden.
Zu unterscheiden ist zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während der befristete Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis mit Ende der im Vertrag aufgeführten Frist automatisch beendet, kann der unbefristete Arbeitsvertrag nur mithilfe eines Aufhebungsvertrags oder einer schriftlichen Kündigung durch eine der beiden Parteien aufgehoben werden. Kündigungsfristen sollten also ebenfalls im Arbeitsvertrag abgeklärt sein.
Der Vertrag kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich oder auch nur mündlich abgeschlossen werden, wobei ein schriftlicher Abschluss meist empfohlen wird. Vor allem bei aufkommenden Unklarheiten oder Streitigkeiten kann somit immer wieder auf ein schriftliches Dokument zurückgegriffen werden, um sich nochmals der ursprünglich abgemachten Regeln zu vergewissern.
Beispiel
Herr Tomaszewski hat ein neues Jobangebot bekommen. Was er tun muss und wieviel Zeit er hat, um seinen bisherigen Job zu kündigen, kann er in seinem Arbeitsvertrag nachlesen, den er zu Beginn seines Beschäftigungsverhältnisses abgeschlossen hat.
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