Aufsichtsrat
Was tut ein Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat ist die Kontrollinstanz in einer Kapitalgesellschaft.
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und ist das bestimmende Kontrollgremium der
Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Während es in der Aktiengesellschaft grundsätzlich das Organ des Aufsichtrates geben muss, obliebt es der Satzung der GmbH dieses Organ einzuführen. Man spricht deshalb hierbei von einem fakultativen Aufsichtsrat, der allerdings bei einer Betriebsgröße von mehr als 500 Mitarbeitern dennoch gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei der AG, dem hauptsächlichen Einsatzbereich des Aufsichtsrates, sind mindestens drei und maximal 21 Aufsichtsräte - je nach Betriebsgröße - erforderlich. Die Zusammensetzung variiert hierbei ebenfalls in Abhängigkeit von der Größe des Betriebes. Bei weniger als 500 Mitarbeitern besteht der Aufsichtsrat nur aus Vertretern der Anteilseigner, bei weniger als 2000 Mitarbeitern müssen mindestens 1/3 aus Arbeitnehmervertretern besetzt sein und bei über 2000 Mitarbeitern sind es aus beiden Lagern genau gleich viele, wobei jedoch bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit der Aufsichtsratsvorsitzende über eine Zweitstimme verfügt.
Beispiel
Markus Berger de-Léon, früher Geschäftsführer bei StudiVZ, ist mit aktuellem Stand 06/2010 der Aufsichtsratsvorsitzende der MyHammer AG. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates, dessen Leitung er inne hat, gehört die Bestellung des Vorstandes, sowie die Überwachung der Geschäftsführung.
Markus Berger-de León erklärt den Begriff Aufsichtsrat
