Aufsichtsrat

Was tut ein Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat ist die Kontrollinstanz in einer Kapitalgesellschaft.

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Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und ist das bestimmende Kontrollgremium der Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Während es in der Aktiengesellschaft grundsätzlich das Organ des Aufsichtsrates geben muss, obliegt es der Satzung der GmbH dieses Organ einzuführen. Man spricht deshalb hierbei von einem fakultativen Aufsichtsrat, der allerdings bei einer Betriebsgröße von mehr als 500 Mitarbeitern dennoch gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt.


Bei der AG, dem hauptsächlichen Einsatzbereich des Aufsichtsrates, sind mindestens drei und maximal 21 Mitglieder im Aufsichtsrat - je nach Betriebsgröße und Grundkapital - erforderlich. Die Zusammensetzung variiert hierbei ebenfalls in Abhängigkeit von der Größe des Betriebes. Bei weniger als 500 Mitarbeitern besteht der Aufsichtsrat nur aus Vertretern der Anteilseigner, bei weniger als 2.000 Mitarbeitern müssen mindestens ein Drittel aus Arbeitnehmervertretern besetzt sein. Bei über 2.000 Mitarbeitern sind es aus beiden Lagern genau gleich viele, wobei jedoch bei Abstimmungen mit Stimmgleichheit der Aufsichtsratsvorsitzende über eine Zweitstimme verfügt. Der Aufsichtsrat bestimmt in der Regel einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese Personen sind dann im Handelsregister zu melden.


Neben der Befugnis, die Geschäftsführung zu überwachen, hat der Aufsichtsrat auch noch die Aufgaben der Prüfungspflicht und der Berichtspflicht. Das bedeutet, dass der Aufsichtsrat beispielsweise auch den Jahresabschluss und Lagebericht prüft und seine Erkenntnisse über die Berichtspflicht der Hauptversammlung vorstellt. Kommt es bei einer AG zu einer sogenannten Führungslosigkeit, springt der Aufsichtsrat als passive Vertretung der Geschäftsführung ein, bis eine neue bestimmt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Amtsdauer eines Aufsichtsratsmitgliedes darf höchstens vier Bilanzjahre betragen.

Beispiel

Markus Berger de-Léon, früher Geschäftsführer bei StudiVZ, ist mit aktuellem Stand 06/2010 der Aufsichtsratsvorsitzende der MyHammer AG. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates, dessen Leitung er inne hat, gehört die Bestellung des Vorstandes, sowie die Überwachung der Geschäftsführung.

Markus Berger-de León erklärt den Begriff Aufsichtsrat