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Aufwand umfasst den Werteverzehr eines Unternehmens für verbrauchte Güter, Dienstleistungen und öffentliche Ausgaben innerhalb einer Rechnungsperiode.

Der Begriff „Aufwand“ kann im Allgemeinen als eine Leistung oder ein gewisser Einsatz bezeichnet werden, der nötig ist, um einen bestimmten Nutzen zu erreichen. Die Natur des Einsatzes kann hierbei von Geld über Arbeitszeit oder auch Material reichen sowohl aus quantitativer als aus qualitativer Sichtweise. Dem Aufwand gegenüber steht der sogenannte Ertrag. Synonym wird hier auch oftmals von den sogenannten Aufwendungen gesprochen.

Im betriebswirtschaftlichen Kontext umschreibt der Aufwand eines Unternehmens die Leistungen beziehungsweise den Werteverzehr, welche erbracht werden müssen, um einen Nutzen zu schaffen. Darüber hinaus ist der Aufwand immer in einer bestimmten Periode zu betrachten. Prinzipiell kann der Aufwand aus zwei unterschiedlichen Perspektiven heraus betrachtet werden: Zum einen im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung und zum anderen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung eines Unternehmens.

Der Aufwand in der Finanzbuchhaltung

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung ist Aufwand im Zusammenhang mit dem Nettovermögen eines Unternehmens zu sehen. Hier wird der Aufwand als die Summe aller Aufwendungen definiert, die das Nettovermögen mindern. Hierzu zählen das Geldvermögen und das Sachvermögen eines Unternehmens. Ableiten lässt sich also, dass hier die Aufwendungen alle Wertzuflüsse umfassen, die das Eigenkapital mindern – ebenfalls in einer bestimmten Rechnungsperiode. Erfasst werden die Aufwendungen ebenso wie die Erträge dann in der GuV, also der Gewinn- und Verlustrechnung. Unterschieden wird in diesem Zusammenhang dann noch zwischen dem Aufwand der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem außerordentlichen Aufwand. Zu ersterem werden unter anderem der Personalaufwand, Abschreibungen, Materialaufwand, Werbeaufwand oder Lagerkosten gezählt.

Der Aufwand in der Kosten- und Leistungsrechnung

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung muss man hier zwischen dem sogenannten betriebsbedingten und dem neutralen Aufwand unterschieden werden. Wie der Begriff „betriebsbedingter Aufwand“ schon verrät, handelt es sich hierbei um Aufwendungen, die erstens regelmäßig anfallen und zweitens aufgrund des Betriebszweckes entsteht. Synonym wird dieser Aufwand auch als Zweckaufwand oder Betriebsaufwand bezeichnet und umfasst beispielsweise den Personal- und Materialaufwand, Miete und auch Abschreibungen. Der sogenannte neutrale Aufwand umfasst alle Aufwendungen, die nicht in direkten Zusammenhang mit den betrieblichen Leistungen stehen, wie beispielsweise Reparaturen. Kursverluste, Katastrophenschäden oder auch Verluste können ebenso dazu gehören, sollte ein Rechtsstreit verloren gehen.

Beispiel

Zum Aufwand können Personal- und Materialaufwand, Miete und auch Abschreibungen, aber auch Dienstleistungen wie Reparaturleistungen.