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Bei einer Forderung handelt es sich um den Anspruch auf ein Entgelt für erbrachte Leistungen.
Häufig sind die Forderungen im Umlaufvermögen auszuweisen und auch zu unterteilen. Dies wiederum führt zu einer Bilanzgliederung.

Eine Forderung ist ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung in den Unternehmensbilanzen bzw. Bilanzen.
Es bezeichnet den Anspruch eines Gläubigers bzw. Unternehmers gegenüber einer Leistung seines Schuldners, Lieferanten oder Kunden. So handelt es sich in der Regel um finanzielle Leistungen. Das Gegenteil einer Forderung ist die Verbindlichkeit.

Die Vorschriften von Forderungen

Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind die genauen Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von Forderungen geregelt.
So gilt bei den Forderungen grundsätzlich die Einzelbewertung. Dies bedeutet, dass jede Forderung geprüft und mögliche Verluste individuell und kundenspezifisch beobachtet werden müssen. Eine Unterscheidung erfolgt in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen.

Das Niederstwertprinzip bei der Forderung

Das Vollständigkeitsgebot beinhaltet das Gebot, dass sämtliche Vermögensgegenstände, ebenso wie auch die Forderungen – alle in der Bilanz anzuführen sind. Weiterhin gibt es noch das Vorsichtsprinzip und das Niederstwertprinzip. Bei dem Vorsichtsprinzip handelt es sich grundsätzlich um die wichtigste Bewertung von Forderungen.
So ist Unternehmern ein Ansatz von überhöhten Wertansätzen für Vermögensposten wie Forderungen nicht gestattet.

Das Niederstwertprinzip besagt, dass die Forderungen nach dem Niederstwertprinzip in der Regel mit dem niedrigsten Wert angesetzt werden.

Beispiel

Beispiele von Forderungen sind in der Regel Geld, Sachgüter oder Dienstleistungen.