Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Wie funktioniert eine GbR?

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eine unternehmerische Gesellschaft mehrerer Personen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann, im Gegensatz zur GmbH, auch ohne jede Formalität von mehreren Personen, die ein einziges Ziel verfolgen gegründet werden. Dennoch wird von juristischer Seite, obwohl nicht zwingend notwendig, ein Gesellschaftervertrag angeraten.

Die GbR unterliegt dabei dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Jeder, der sich an einer GbR beteiligen will, sollte vorher die Gesamtsituation des Unternehmens genauestens recherchieren, die Haftung bei einer GbR erstreckt sich nämlichweiter als bei einer GmbH: jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt, auch mit seinem Privatvermögen und für Schulden, die sich bis zur Beteiligung bereits angesammelt haben.

Ein Eintrag in das Handelsregister ist aufgrund der persönlichen Haftbarkeit der Gesellschafter nicht möglich. Die Eintragung als GbR ist nicht geeignet für Unternehmen mit hohem Risiko.
Beispiel Zwei Schulfreunde eröffnen einen Ecommerceshop und weil ihnen noch das Kapital fehlt, führen sie ihren Shop zunächst als GbR, bevor sie mit ihrem verdienten Geld eine GmbH gründen.

Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen:

GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Bücher zum Begriff Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Besteuerung der GbR, OHG, GmbH & Co. KG sowie der stillen Gesellschaft

Franz Heinen, Kleist-Verlag