Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Was umfasst eine GmbH?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine rechtsgültige und notariell beglaubigte Unternehmensgesellschaft.

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Erstmalig im Jahr 1892 in Deutschland gesetzlich legitimiert, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine der geläufigsten Rechtsformen für die Unternehmensgründung. Juristisch unterliegt sie neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) vielen weiteren Rechtsprechungen, die Teilbereiche einer GmbH berühren. Hierzu zählen unter anderem das Umwandlungsgesetz und die Insolvenzordnung. Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland.


Zur Gründung einer GmbH ist mindestens eine natürliche Person notwendig. Als Gesellschafter können neben weiteren natürlichen Personen, auch juristische Personen sowie rechtsfähige Gesellschaften, wie eine OHG, eine KG oder eine GbR, in den, zur Gründung notwendigen Gesellschaftervertrag Eingang finden. Der Gesellschaftervertrag ist ein zentrales Element, will man eine GmbH gründen, denn die Gründung einer GmbH ist erst mit der Eintragung in das Handelsregister rechtsgültig. Diese muss von einem Notar bestätigt werden. Solange sich die Gesellschaft noch zwischen den Instanzen bewegt, kann sie bereits unter GmbH i.G. firmieren, was so viel bedeutet wie „GmbH in Gründung“.


Wer haftet gegenüber den Gläubigern?

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet mit dem, vor der Gründung hinterlegten Stammkapital. In Deutschland ist die unterste Grenze für eine solche Einlage 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro eingebracht werden müssen. Das bedeutet, dass alle Forderungen und Verbindlichkeiten der GmbH nur auf die Gesellschaft bezogen werden und die beteiligten Gesellschafter nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen haften.

 

Mit der im Volksmund als "Mini-GmbH" oder "UG (haftungsbeschränkt)" bezeichneten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat die GmbH zuletzt auch noch ein abgespeckte Variante an die Seite gestellt bekommen. Um die Gründung einer GmbH in Deutschland zu erleichtern, hat der deutsche Gesetzgeber die, an die englische Limited (Ltd.) angelehnte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ins Leben gerufen. Bei dieser Rechtsform reicht bereits ein Stammkapital von einem Euro aus, um zu gründen.

Beispiel

Zwei Schulfreunde planen, gemeinsam ein Restaurant zu gründen. Dazu leihen sie jeder 12.500 Euro von ihren Familie und unterzeichnen einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag. Dieser macht sie zu den Geschäftsführern einer, im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder kurz GmbH.

Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen:

GmbH

Alexander Artopé erklärt den Begriff Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)