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Der Begriff Handelsgewerbe stammt aus dem HGB und bezeichnet die unterliegenden Gewerbe aus dem Handelsgewerbe, wozu beispielsweise Bankinstitute zählen.

Bei einem Handelsgewerbe handelt es sich um einen Gewerbebetrieb und ist ein Gewerbe, welches dem Handelsrecht unterliegt. Inhaber eines Handelsgewerbes ist gesetzlich ein Kaufmann.

Die Forderungen eines Handelsgewerbes

Ein Handelsgewerbe meint jedes gewerbliche Unternehmen, welches dauerhaft angelegt ist und das Ziel eines Gewinnes besitzt. Weiterhin ist für ein Handelsgewerbe ebenso bezeichnend, dass der entsprechende Geschäftsbetrieb kaufmännisch eingerichtet ist, wie beispielsweise durch eine vorhandene Buchführung / Bilanzierung und ebenso eine funktionierende Administration vorliegt. Wohingegen bei den Freiberuflern kein Handelsgewerbe vorliegt. Ein Gewerbe gilt als beabsichtigte Tätigkeit und kann persönlich oder schriftlich beim zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt der für Sie zuständigen Gemeinde angemeldet werden.

Die Handelsregistereintragung eines Handelsgewerbes und die Kennzahlenkraft

Die Eintragung eines Handelsgewerbes in das Handelsregister hat nur eine verlautbare bzw. deklaratorische Bedeutung. Die Kennzahlenkraft ist bezeichnend für die grundlegende Art und den Umfang des Gewerbebetriebes, welche mit der Eintragung in das Handelsregister einhergeht. So wirkt sich diese dann rechtsbegründend bzw. konstitutiv aus. Die Kennzahlenkraft bei einem Handelsgewerbe findet nach § 6 Abs. 1 HGB die für Kennzahlen geltenden Vorschriften Anwendung.

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit nach § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung

Nach dem Grundsatz der Gewerbefreiheit laut §1 Abs. 1 Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes ist jedem gestattet, sodass nicht nur durch das Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen obligatorisch oder zugelassen sind.

Für Ausländer, bei denen es sich nicht um Bürger eines EU-Mitgliedstaates handelt, so wird dies dem EWR zugerechnet oder erfolgt der Assoziation eines Staates. Diese unterliegen auch bestimmten gewerberechtlichen bzw. ausländerrechtlichen Einschränkungen.

Beispiel

So ist beispielsweise eine OHG ein Handelsgewerbe. Eine gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wandelt sich unweigerlich zur OHG, wenn sich ihre Geschäftstätigkeit zu einem Handelsgewerbe formiert.