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Insolvenz steht für die Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen und Unternehmen. Diese entsteht, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und eine Verschuldung sowohl droht als auch aufzulösen gilt.

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Besteht der Verdacht, dass durch die schlechte Finanzlage Mitarbeiter und Geschäftspartner nicht bezahlt werden können, muss die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt werden. So besteht für die/den Betroffenen die Möglichkeit, sich von bereits entstanden und noch folgenden Schulden zu befreien. Im Verfahren wird dann das noch vorhandene Vermögen berechnet und unter den Gläubigern aufgeteilt.

Unterschied zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz

In dem Fall, dass die Verschuldeten selbstständig sind und/oder diese nun aus der Selbstständigkeit in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind und sich verschuldet haben, wird in einem Regelinsolvenzverfahren über die Situation verhandelt.
Im Gegenzug wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet für ehemalige Selbstständige mit geringen Schulden. Ebenso greift dies bei durchgehend angestellten Personen.

Was beschreibt die Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse umfasst alle Zahlungsmittel, die dem Schuldner noch zur Verfügung stehen. Laut §35 InsO zählt hierzu auch eventuelles Eigenkapital und Vermögen, das während des Insolvenzverfahrens durch Einnahmen des Insolvenzanträgers hinzukommen.

Lässt sich eine Insolvenz vermeiden?

Ja. Bevor ein Insolvenzverfahren jedoch zustande kommt, wird überprüft, ob der Schuldner womöglich durch einen Schuldenbereinigungsplan eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern finden kann. Der Prozess wird von einem Rechtsanwalt durchgeführt. Die Kosten dafür belaufen sich ohne Anspruch auf staatliche Hilfe auf bis zu 800 Euro – abhängig von der Anzahl der Gläubiger. Der Nachweis über das Bemühen ist laut §305 Abs.1 bei Gericht nachzuweisen.

Beispiel

Der Betreiber eines Spätkaufs stellt fest, dass die Zahl der eintreffenden Kunden und daher auch die Einnahmen seit einiger Zeit deutlich zurückgehen. Dies ist mit der Schließung des umliegenden Großraumbüros und der schlechten Verkehrsanbindung in das Industriegebiet zu begründen. Die fehlenden Kundenerträge zwingen den Betreiber dazu, sein Eigenkapital für die Zahlung von Standmiete und Lieferanten zu verwenden. Da abzusehen ist, dass dies langfristig zur Verschuldung führt, stellt der Betreiber beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag