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Ein Jahresüberschuss bezeichnet den Gewinn, welcher in einer bestimmten Periode erwirtschaftet wird. Um den Gewinn zu ermitteln, werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Im Jahresabschluss wird der Gewinn als „Jahresüberschuss“ bezeichnet.

Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der positiven Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen des jeweiligen Geschäftsjahres. Der Jahresüberschuss ermittelt den Gewinn- bzw. Verlustvortrag, ohne Rücksicht auf die Entnahmen und Einstellungen aus/in offener Rücklagen.

Der Begriff Jahresabschluss ist aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) laut § 275 HGB sowie der Bilanz gemäß § 266 HGB von Kapitalgesellschaften zu entnehmen.

Der Jahresüberschuss ist ebenso der Gewinn nach Steuern, der sich als Saldo von allen Erträge und Aufwendungen des jeweiligen Unternehmens ergibt.
Sollte das Jahresergebnis negativ sein, so handelt es sich um das Gegenteil vom Jahresüberschuss und man spricht von einem Jahresfehlbetrag bzw. Reinverlust.

Die Ermittlung des jeweiligen Erfolges eines Jahreserfolgs ist sowohl intern für die Unternehmenssteuerung als auch für die externe Unternehmensbewertung ausgesprochen wichtig.

Berechnung des Gewinns

Die Berechnung des Gewinns ist abhängig von bestimmten Regeln.
Es kann sich ein wesentlicher Unterschied ergeben, inwieweit die Kosten innerhalb des Unternehmens während einer Periode von den erwirtschafteten Leistungen abgezogen wird oder ob in der Gewinn- und Verlustrechnung im handelsrechtlichen Sinne der Aufwand vom Ertrag abgezogen wird.

Der Jahresüberschuss lässt sich auf zwei Weisen berechnen:

Jahresüberschuss = Ertrag – Aufwand

Jahresüberschuss = Eigenkapital am Periodenende – Eigenkapital am Periodenbeginn + Ausschüttungen an Anteilseigner – Einzahlungen von Anteilseignern

Die jeweilige Berechnung kann sich von der Ertrags- und Aufwandsberechnung deutlich unterscheiden.

Unterschiedliche Auslegung des Gewinns

Neben dem Jahresüberschuss besteht eine Reihe weiterer Begriffe, die man wohlwollend als Gewinn bezeichnen könnte.
Das Zins- bzw. Steuerergebnis EBIT oder Betriebsgewinn kann dem Jahresüberschuss gleichgesetzt werden ohne das Finanzergebnis und die Steuern auf den entsprechenden Gewinn zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist der Jahresüberschuss in der Regel höher als der Jahresüberschuss.

Beispiel

Eine Firma hat einen Jahresüberschuss von 100.000 € erwirtschaftet, im Vorjahr wurden 50.000 € vorgetragen. Der zuständige Geschäftsführer entscheidet, dass 80.000 € als Gewinnrücklagen eingestellt werden. Über die weitere Verwendung entscheiden die Anteilseigner.

Der Bilanzgewinn stellt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 100.000 €, dem Gewinnvortrag in Höhe von 50.000 € abzüglich der Gewinnrücklage von 80.000 €. So ergibt sich abschließend ein Bilanzgewinn von 70.000 €

Die Anteilseigner entscheiden, dass 20.000 € ausgezahlt werden, und 50.000 € als neue Rechnung vorgetragen werden. Nach der Verbuchung des Vorganges kann die Firma im nächsten Jahr über 50.000 € als Gewinnvortrag verfügen.