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Die Kapitalerhöhung beschreibt die Aufstockung des Eigenkapitals eines Unternehmens.

Durch eine Kapitalerhöhung kann das Eigenkapital eines Unternehmens aufgestockt werden. Der Prozess wird zu der Gruppe der Finanzierungsmaßnahmen gezählt. Generell gibt es jedoch große Unterschiede in der Art und Weise, wie eine Kapitalerhöhung vonstattengeht, denn hier kommt es auf die jeweilige Rechtsform der Unternehmung an, die ihr Eigenkapital erhöhen möchte.

Bei den Personengesellschaften, zu denen unter anderem die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) zählen, kann das Eigenkapital auf zwei verschiedene Arten erhöht werden. Zum einen kann ein Teil des Gewinns zurückgehalten werden, was dann als Selbstfinanzierung bezeichnet wird. Zum anderen können neue Gesellschafter in das Unternehmen aufgenommen werden, was zu zusätzlichen Kapitaleinlagen führt und ebenfalls das Eigenkapital erhöht.

Bei den Kapitalgesellschaften kann es auch auf unterschiedliche Weise geschehen – Hier wird zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung unterschieden. Im Grunde beschreibt die effektive Variante eine externe Erhöhung des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft, wohingegen die nominelle Erhöhung eine interne Kapitalerhöhung bedeutet. Beide Arten der Aufstockung des Grundkapitals müssen durch die Hauptversammlung beschlossen und in das Handelsregister eingetragen werden. Das kann beispielsweise bei einer Aktiengesellschaft der Fall sein.

Effektive und nominelle Kapitalerhöhung

Im Rahmen der effektiven Kapitalerhöhung kann zwischen der ordentlichen, der bedingten und der genehmigten unterschieden werden. Der wohl bekannteste Ansatz ist die Ausgabe von jungen Aktien, was als ordentliche Kapitalerhöhung bezeichnet wird. Hierbei haben Alt-Aktionäre zumeist das sogenannte Bezugsrecht. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt durch ein Umtauschrecht, mit dem Aktionäre alte in neue Aktien umtauschen können und somit das Grundkapital erhöhen. Bei der genehmigten Erhöhung wird der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren zu erhöhen, ohne dabei jedes Mal die Erlaubnis von der Hauptversammlung zu benötigen. Dadurch kann bei Bedarf sehr schnell Eigenkapital beschafft werden.

Im Rahmen der nominellen Kapitalerhöhung wird innerhalb des Unternehmens eine Umlagerung des Kapitals organisiert, wobei Teile der Kapitalrücklagen in das Grundkapital überführt werden und gleiches somit erhöht wird.

Beispiel

Eine KG möchte ihr Kapital erhöhen und nimmt dazu noch weitere Kommanditisten auf, die durch ihre Kapitaleinlage eine Kapitalerhöhung vorantreiben.