Kommanditgesellschaft (KG)
Was ist eine Kommanditgesellschaft?
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft bei der mindestens eine Person voll und die andere nur mit ihrer Einlage haftet.
KG ist die Kurzform für Kommanditgesellschaft. Der Name leitet sich von dem Wort
"Kommanditist" ab, der in dieser Unternehmensform eine besondere Rolle inne hat. Für eine Beteiligung an der KG muss der Kommanditist eine Einlage zahlen, hat aber keinerlei Pflicht zur Mitarbeit und haftet auch nur maximal mit seiner getätigten Einlage. Allerdings ist er dadurch auch von der Entscheidungs- und Kontrollebene des Unternehmens ausgeschlossen. Diese Rechte besitzt nur der so genannte "Komplementär", der dafür aber auch mit dem Nachteil der vollen Haftung, also notfalls auch mit seinem Privatvermögen, leben muss.Beispiel
Die beiden Geschwister Steffi und Anton wollen eine KG gründen. Sie verfassen schnell einen formfreien Vertrag und lassen Steffi als Komplementär ins Handelsregister eintragen. Hier wird zusätzlich vermerkt, dass Anton der Kommanditist ist und eine Einlage von 1.000 Euro gezahlt hat. Sollte die nun gegründete KG pleite gehen und die Schuldner 20.000 ausstehende Euro verlangen, so muss Steffi mit ihrem kompletten Privatvermögen haften, während ihr Bruder Anton lediglich mit seiner Einlage von 1.000 Euro herangezogen wird.
Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen:
Kommandietgesellschaft
| Artikel zum Begriff Kommanditgesellschaft (KG) | |
|---|---|
| Gesellschaftsformen für die Unternehmensgründung | finanzen |
| Welche Rechtsform sollten Gründer wählen? | allgemein |
| Eignet sich die Kommanditgesellschaft (KG) zum Gründen? | finanzen |

