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Eine Mini-GmbH ist eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), die ein Stammkapital von mindestens einem Euro benötigt.

Der Begriff Mini-GmbH meint eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und ist auch als „1-Euro-GmbH“ bekannt. Die Mini-GmbH ist am 1. November 2008 im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in Kraft getreten und ist eine Unterform der GmbH.

Der bedeutende Unterschied zwischen den beiden ist – und hier liegt auch der Grund der großen Mini-GmbH-Beliebtheit – dass das für eine Gründung benötigte Stammkapital bei einer Mini-GmbH bedeutend kleiner ist als bei einer normalen GmbH, nämlich genau mindestens ein Euro. Als Stammkapital einer Mini-GmbH sind im Gegensatz zur normalen GmbH allerdings keine Sacheinlagen erlaubt, das heißt, es dürfen nur Bareinlagen geleistet werden. Das geringe Stammkapital scheint im ersten Moment wirklich sehr verlockend, nur müssen Gründer auch bedenken, dass sie genau deshalb bei Zahlungen jeglicher Art meistens in Vorleistung gehen müssen und auch gegenüber der Bank mit keinen hohen Krediten rechnen dürfen. Die Mini-GmbH ist dann dazu verpflichtet, durch Teile ihres Jahresüberschusses über die Jahre eine Rücklage zu bilden bis die erforderlichen 25.000 Euro erreicht sind.

Vorteile der Mini-GmbH

Die Mini-GmbH ist eine sehr existenzgründerfreundliche Variante der GmbH, da auch der Gründungsprozess denkbar einfach ist. Natürlich muss eine Mini-GmbH beim Notar gegründet werden, aber das Gründungsteam kann ein vorgefertigtes Muster für den Gesellschaftervertrag nutzen, welches aber nur einen Geschäftsführer vorsieht. Da es in der Gründungspraxis aber oft mehr als einen Geschäftsführer gibt, muss dann ein individueller Vertrag aufgesetzt werden.

Gegenüber der britischen Limited hat die Mini-GmbH den Vorteil, dass sie sich nach deutschem Recht richtet und die Gründer somit nicht der Gefahr einer teuren Rechtsberatung im Ausland ausgesetzt sind.

Der Zusatz “haftungsbeschränkt“ muss übrigens immer mit angeführt und darf nicht abgekürzt werden.

Beispiel

Klaus und Peter wollen eine GmbH gründen. Für das verlangte Stammkapital fehlen ihnen aber leider die Mittel. Daher entscheiden sich die beiden für eine Mini-GmbH. Sie gehen mit einem Mini-GmbH Gründungsset zum Notar und füllen das Musterprotokoll, das als Gesellschaftsvertrag gültig ist, aus. Dazu bilden sie ein Stammkapital von 1.500 Euro, um auch die Gründungskosten decken zu können und starten dann in die Selbstständigkeit.