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Der Begriff Nennbetrag oder Nominalwert kann zu zwei Bedeutungen gehören. Zum einen kann es zu einem Zahlungsmittel und zum anderen zu einer Aktie gehören. Bei beiden handelt es sich um einen aufgedruckten Geldbetrag.

Bei einem Nennwert kann es sich um die Aktie oder ein Anleihen eines aufgedruckten Geldbetrages handeln. Der Nennwert weicht häufig von dem Marktwert ab. Der Nennwert gehört zu zwei Bedeutungen. So kann er zum einen ein Zahlungsmittel und zum anderen zu einer Aktie gehören.

Nennwert im Bereich eines Zahlungsmittels

Bei dem Nennwert eines Zahlungsmittels handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten Wert eines Zahlungsmittels, den er aufgrund seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel bekommt. So bildet der Nennwert zeitgleich auch die Recheneinheit. So existieren mehrere offizielle Zahlungsmittel nebeneinander, sodass ihr wechselseitiges Wertverhältnis in einem Nennwertsystem festgelegt wird. Der Nennwert der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist 1 Euro = 100 Cent.

Nennwert im Bereich der Aktie

Bei dem Nennwert im Aktienbereich bzw. in der Anleihe handelt es sich um einen auf dem Mantel oder Urkunde aufgedruckten Geldbetrag. Er ergibt sich durch die Division von gezeichnetem Grundkapital bzw. Schuldsumme durch die Anzahl der hierüber auszugebenden Aktien oder Verpflichtungen. Nach § 8 II AktG beträgt der Mindestnennwert von Aktien einen Wert von einem Euro. Bei den festverzinslichen Wertpapieren wird der Nennwert am Ende der Laufzeit an den Gläubiger zurückbezahlt, falls kein anderer Rückzahlkurs angegeben ist.

Vor allem bei Aktien kann der Nennwert vom Marktwert und Vermögensteuerwert stark abweichen.

Beispiel

Bei jedem Wertpapier geht es um einen bestimmten Betrag, der in Geldeinheiten, beispielsweise in der Euro-Währung, abgedruckt wird. Dabei geht es häufig um einen runden Betrag, wie 5, 50, 100. Bei dem Wertpapier einer Aktie handelt es sich bei dem Nennwert um einen Teilbetrag des Grundkapitals der Aktiengesellschaft. Auf diese Weise ergibt sich rechnerisch der Nennwert einer Aktie mittels der Division des Grundkapitals der Aktiengesellschaft durch die Anzahl der ausgelegten Aktien.