Non-Disclosure Agreement (NDA)

Was ist ein NDA?

Die Non-Disclosure Agreement hilft, nicht-öffentliche Informationen mit einem potentiellen Investor zu teilen, da es die entsprechend notwendige Verschwiegenheit zusichert.

Nehmen Gründer ernsthafte Gespräche mit einem Venture-Capitalist auf, empfiehlt sich ein Non-Disclosure Agreement – oder kurz NDA –  da dieses die Voraussetzungen schafft, dass sich über Geschäftsinformationen ausgetauscht werden kann, die nicht öffentlich sind und daher vor Missbrauch geschützt werden sollen. Das legitime Schutzbedürfnis der Gründer besteht darin, diese Informationen vor ungehindertem Zugriff zu beschützen. Mit einem NDA verpflichten sich die beteiligten Akteure zu einer umfassenden Geheimhaltung.

Ein NDA sollte sich auf sämtliche Unterlagen, Zeichnungen, Daten, Gegenstände usw. erstrecken, die übergeben oder zugänglich gemacht werden und einer entsprechenden Vertraulichkeit bedürfen. Von einem NDA sind Informationen auszunehmen, die

  • dem Vertragspartner schon vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren,
  • der Öffentlichkeit bekannt sind,
  • ohne Verstoß gegen das NDA Bekanntheit erlangen oder
  • ein Dritter dem Vertragspartner rechtmäßig offenbart.
  • Ebenso nicht erfasst werden können Informationen, die per Gesetz oder behördliche Auflage offenzulegen sind.

Bei einem NDA ist stets auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ob die Geheimhaltungsverpflichtung mit einer Vertragsstrafe belegt werden soll. Zwar ist die rechtliche Regelung nur so wirkungsvoll, wie seine mögliche Sanktion, doch eine harte Vertragsstrafe kann die gewünschte Vertrauensbeziehung erheblich belasten.

Einige erfahrene Entrepreneure verzichten gänzlich auf NDAs, weil sie der Meinung sind, ein natürliches Vertrauensverhältnis wäre wichtiger für eine gemeinsame Zusammenarbeit oder weil sie wissen, dass bestimte Ideen einer guten Durchführung bedürfen und nicht per se ein schützensnötiges Gut darstellen. Ob ein NDA sinnvoll ist, hängt letztenendes also immer von den beteiligten Akteuren und der Qualität der Idee ab.

Alternative Begriffe, die stellvertretend häufig für NDA genutzt werden, sind "Vertraulichkeitsvereinbarung" oder „Confidentiality-Undertaking“.
Beispiel Wenn junge Gründer mit einem Business-Angel in Kontakt kommen, um über ein entsprechende Unterstützung zu sprechen, wird im Vorfeld häufig ein NDA unterzeichnet, um dem Gründertteam die Sicherheit zu geben, dass die diskutierte Idee nicht nach außen getragen wird.

Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen:

NDA, Confidentiality-Undertaking, Nondisclosure Agreement, Non-Disclosure Document