Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Was ist eine Offene Handelsgesellschaft?

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sowohl mit Gesellschafts- als auch Privatvermögen gehaftet wird.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine riskante Angelegenheit. Das liegt daran, dass ihre Gesellschafter nicht nur mit dem Gesellschafts-, sondern auch mir ihrem Privatvermögen haften. Bei der Gründung einer OHG schließen sich mindestens zwei Kaufmänner zu einer Personengesellschaft zusammen. Der so entstehende Vertrag muss von einem Notar beglaubigt werden, bevor die OHG ins Handelsregister eingetragen wird.

Zur Gründung einer OHG ist kein bestimmtes Mindestkapital notwendig, die Kapitaleinlage kann sowohl eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung sein. Die Gesellschafter einer OHG sind Vollhafter, das heißt sie haften mit ihrem gesamten Vermögen.

Die Auflösung einer OHG ist findet statt, wenn der Gesellschaftsvertrag abgelaufen ist, ein Beschluss der Gesellschafter erfolgt, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird oder ein Gerichtsentscheid vorliegt.

Ein Gesellschafter scheidet aus der OHG aus, wenn er stirbt, sein Vermögen einem Insolvenzverfahren unterzogen wird, ihm gekündigt wird, die Gesellschafterversammlung dies beschließt, durch Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder wenn ein im Gesellschaftsvertrag vereinbarter Ausscheidungsgrund greift.

Beispiel Dirk Bauer und Bernd Schmidt wollen einen Onlineshop aufmachen und kennen sich schon seit Jahren. Da sie sich gegenseitig vertrauen, gründen sie gemeinsam eine OHG, die sie notariell beglaubigen lassen.
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Bücher zum Begriff Offene Handelsgesellschaft (OHG)
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Franz Heinen, Kleist-Verlag