Patent

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein verbrieftes Recht, das dem Inhaber gestattet, anderen die Nutzung und den Verkauf einer Erfindung zu untersagen.

Ein Patent (lat. patens: offen darliegend) ist ein Schutzrecht auf eine Erfindung, die gewerblich anwendbar ist. Der glückliche Inhaber eines Patents hat die Gewissheit, dass eventuell aufkommender Ruhm allein ihm zusteht, indem nur er seine Erfindung vertreiben darf.

Über das so genannte Ausschließlichkeitsrecht wird dem Inhaber eines Patents zugesichert, ein gegen jedermann wirkendes Recht inne zu haben, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Gegen eine Patenterteilung kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Patentschrift Einspruch eingelegt werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist das Patent ansonsten rechtskräftig. Ab dem Anmeldedatum ist ein Patent für 20 Jahre gültig. Doch keine Sorge, auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann ein rechtskräftig existierendes Patent noch über eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angegriffen werden.

Über die Vergabe von Patenten entscheidet in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), welches dafür einen bestimmten Prozess vorgesehen hat. Das heißt ein Patent entsteht nicht automatisch mit Anmeldung einer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt, sondern die jeweilige Erfindung kann erst dann tatsächlich patentiert werden, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen wurde. Erst mit der sich diesem Verfahren anschließenden Patenterteilung setzt ein entsprechendes Schutz- und Verbietungsrecht ein.

Das Prüfungsverfahren des Deutschen Patent- und Markenamts zur Erteilung eines Patents sieht verschiedene Kriterien vor, die erfüllt werden müssen:
  • Neuheit: Die Erfindung muss neuartig sein und darf in dieser Form noch nicht bestanden haben. Einzelne Bestandteile dürfen bereits bestanden haben, doch das Gesamtsetup muss neuartig sein.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Damit eine Erfindung schützenswert ist, muss eine gewerbliche Nutzung dieser möglich sein. 
  • Erfinderische Tätigkeit: Eine technische Neuerung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für den durchschnittlichen Fachmann (hier ist eine fiktiv gedachte Person gemeint, keine reale Person), der in seinem Segment den gesamten "Stand der Technik" kennt, nicht in naheliegender Weise ergibt. Hierfür wird auch von der "Erfinderhöhe" gesprochen, also dem Grad an Erfindertum, der für ein neues Produkt aufgewandt wurde 
Die Anmeldung eines Patents sollte in der Regel fünf Komponenten enthalten:
  • Eine technische Beschreibung der Erfindung, gegebenenfalls mit Bezugszeichenliste.
  • Eine Auflistung und Erklärung der Patentansprüche.
  • Falls für notwendig erachtet Zeichnungen, welche die Erfindung erklären.
  • Eine Zusammenfassung sowie
  • eine entsprechende Erfinderbenennung.
Wird ein Patent vom Deutschen Patent- und Markenamt gilt dieser Schutz nur für Deutschland. Für einen europaweiten Patentschutz ist eine Anmeldung bei der Europäischen Patentorganisation notwendig. Mit dem Antrag eines Patents verbindet sich eine Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 Euro, die für die notwendige Prüfung der Anmeldung fällig wird. Ab dem Anmeldetag bleiben sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen, zu dessen Aufrechterhaltung ab dem dritten Patentjahr jedoch Jahresgebühren anfallen.

Als "Gegenleistung" dafür, dass der Deutsche Staat einen entsprechenden Patentschutz gewährt (quasi ein zeitlich befristetes Nutzungsmonopol), muss der Erfinder seine Erfindung in einer Patentschrift offenlegen (daher die namentliche Herleitung vom lateinischen "offen darliegend"), also der Allgemeinheit zugänglich machen. Dies Bekanntmachung erfolgt ebenfalls durch das Deutsche Patent- und Markenamt in dessen Patentblatt und in den Datenbanken DEPATISnet und DPMApublikationen.

Der Gebrauchsmusterschutz ist ein Schutzmodus, der eng mit dem Patent verwandt ist, allerdings kein geprüftes Schutzrecht wie das Patent darstellt, sondern nur  ein reines Registrierungsrecht.
Beispiel Artur Fischer hielt bis Ende 2008 insgesamt 1.121 Patente, darunter auch das Patent für den Dübel.
Artikel zum Begriff Patent
Buchbesprechung: Patentrecht im Internet