UG (haftungsbeschränkt)
Was kann die Mini-GmbH?
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Alternative zur klassischen GmbH, bei der das Stammkapital mindestens einen Euro anstatt 25.000 Euro beträgt.
Sie wollen unbedingt ein Unternehmen gründen, haben aber nur einen Euro zur Verfügung? Hier verschafft seit dem Jahr 2008 die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt, Abhilfe. Die UG (haftungsbeschränkt) existiert in Deutschland neben der klassischen GmbH, seitdem am 01. November 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMIG) in Kraft getreten ist.
Die Mini-GmbH gilt als gründerfreundlich und wurde eingeführt, nachdem viele deutsche Unternehmer eine britische Limited (Ltd.) gründeten, weil das Startkapital dort nur ein Pfund anstatt 25.000 Euro, wie bei der deutschen GmbH beträgt.
Die Mini-GmbH stellt eine verlockende Alternative dar, denn das Stammkapital muss gerade mal einen Euro übersteigen. Es muss bei der Gründung sofort vorgelegt werden und kann nicht aus Sachwerten bestehen. Sobald ein Kapital von 25.000 Euro angespart wurde, kann es in Stammkapital umgewandelt werden und die Mini-GmbH kann eine klassische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden. Damit die Rechtsform auf lange Sicht in eine GmbH umgewandelt werden kann, ist es notwendig, dass jährlich ein prozentualer Anteil von dem Gewinn in das Stammkapital fließt, bis der Stammkapital-Status einer vollwertigen GmbH erreicht ist.
Der Gesellschaftsvertrag einer UG (haftungsbeschränkt) muss vom Notariat beurkundet werden, die Urkunde von den Gründern unterschrieben und anschließend dem Handelsregister übermittelt werden. Nach dem GmbH-Gesetz müssen bestimmte Punkte in diesem Vertrag vorkommen: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals sowie Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt.
Yourdelivery ist ein StartUp, dessen Gründer ihre Anteile über UGHs halten.
Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen:
1-Euro-GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), UG (haftungsbeschränkt), Mini-GmbH, 1 Eur GmbH
Fabian Heilemann erklärt den Begriff UG (haftungsbeschränkt)
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