big lexkon logo

Bei dem Begriff Veräußerung handelt es sich um die Umschreibung von rechtlichen Vorgängen, bei denen eine Person einer anderen Person festgelegte Vermögensgegenstände überträgt. Die Bezeichnung kommt aus dem Bereich der Rechtswissenschaft und bedeutet im Steuerrecht die Übertragung des Eigentums an Sachen oder die Abtretung von Forderungen oder von sonstigen Rechten. Im Gegensatz zur Veräußerung steht die Anschaffung bzw. Verpflichtung.

Eine Veräußerung bezeichnet eine unmittelbar rechtsändernde rechtsgeschäftliche Übertragung, welche als dinglich wirkende Verfügung von Gegenständen gilt. Im Gegensatz zur Veräußerung steht die Verpflichtung, die sich aus einem begründenden schuldrechtlichen Geschäft ergibt, wie beispielsweise der Kaufvertrag. Hier findet eine Veräußerung statt, in dem Sachen übereignet werden. Weiterhin findet auch eine zweite Art von Veräußerung durch eine Forderungsabtretung von Forderungen statt.

Sondervorschriften bei Veräußerungen

Bestimmte Sondervorschriften gelten im Hinblick auf die Übertragung von Grundpfandrechten, wie es beispielsweise bei Hypotheken der Fall ist. Wohingegen bei Wertpapieren die jeweiligen Forderungen verbrieft werden, auf diese Weise wird die Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung gehandhabt.
Veräußert werden i.d.R. entweder Unternehmen oder versicherte Gegenstände.

Die Veräußerung eines Unternehmens

Die Veräußerung eines Unternehmens geschieht nach den gesetzlichen Vorschriften, d.h. eine Übertragung der einzelnen Gegenstände, die zu dem Unternehmen gehören.

Das Unternehmen als Ganzes wird als Gegenstand des Verpflichtungsgeschäftes fungieren, wozu beispielsweise der Kauf oder der Tausch zählen. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Sollte das Verpflichtungsgeschäft aus bestimmten Gründen eine besondere Form aufweisen, so wird die gesetzliche Regelung befolgt, wie es bei Grundstücken laut § 311b I BGB geregelt wird, da Grundstücke veräußert werden sollen.
Für die Gewährleistung beim Kaufvertrag gelten die entsprechenden Vorschriften für einen Sach- und Rechtskauf.

Für die Betriebsfähigkeit des Unternehmens haftet der jeweilige Veräußerer und ebenso für die eventuellen Zusicherungen über den Ertrag und das Betriebsvermögen. Da auch die bereits bestehende Kundschaft auf den Erwerber mit der jeweiligen Veräußerung des Unternehmens übergeht, ergibt sich eine Unterlassungspflicht des Veräußerers. Er ist nicht selbst verpflichtet in der unmittelbaren Nähe ein gleichartiges Geschäft zu eröffnen. Es besteht hier ein Schutz bezüglich der entsprechenden Wettbewerbsklausel.

Ein einheitliches Verfügungsgeschäft, welches die eigentliche Veräußerung über das Unternehmen meint, gibt es nicht. Die einzelnen Bestandteile können nur nach und nach den für jeden einzelnen Gegenstand anhand der geltenden Vorschriften ermöglicht werden. Grundstücke erfordern der gesetzlichen Form der Auflassung und einer Eintragung ins Grundbuch. Bei beweglichen Sachen sind eine Einigung und Übergabe oder Übergabesurrogate erforderlich. Bei Forderungen wird eine Forderungsabtretung ermöglicht. Das ganze Unternehmen kann nicht zwangsvollstreckt werden, wohingegen die Pfändung von einzelnen Gegenständen uneingeschränkt möglich ist, soweit nicht die Bestimmungen einer Unpfändbarkeit entgegenstehen.

Die Veräußerung von versicherten Gegenständen

Bei versicherten Gegenständen tritt eine Veräußerung ein, wenn der jeweilige Erwerber eine versicherte Sache die Rechte und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag unterzeichnet. Die Schuldner der Versicherungsprämie sind dementsprechend der Veräußerer und der Erwerber. Für beide besteht die Verpflichtung, die Veräußerung an den Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Erlaubt ist die Kündigung des Versicherungsvertrages von Seiten der Erwerber und der Versicherer innerhalb eines Monats zu kündigen laut §§ 95 ff. VVG.

Kosten, welche bei einer Veräußerung entstehen

Außerdem entstehen durch die Veräußerung von Dingen oder Grundstücken auch entsprechende Kosten, welche als Veräußerungskosten bezeichnet werden.

Beispiel

Waren oder Grundstücke können ein Beispiel für einen Gegenstand einer Veräußerung sein.