Vorstandsvorsitzender

Was ist ein Vorstandsvorsitzender?

Als Vorstandsvorsitzender (auch: Generaldirektor) wird eine natürliche Person des Wirtschaftsleben bezeichnet, die dem Vorstand einer Aktiengesellschaft vorsitzt.

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Vor allem für Großunternehmen und Unternehmen, die sich in schnellem Wachstum befinden, also in der Regel einen großen Kapitalbedarf haben, ist die Aktiengesellschaft - kurz AG - häufig die Gesellschaftsform der Wahl. Die drei Organe einer AG sind nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) geregelt und setzen sich dementsprechend immer aus der Hauptversammlung (beschließendes Organ), dem Aufsichtsrat (überwachendes Organ) und dem Vorstand (leitendes Organ) zusammen.

Der Vorstand bildet damit das zur alleinigen Geschäftsführung befugte Organ der AG, er vertritt die AG somit nach außen und leitet gleichzeitig die Geschäfte im Innenverhältnis. Er hat die Pflicht, die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Unternehmens in Kenntnis zu setzen und muss den Jahresabschluss sowie den Lagebericht aufstellen, der dem Aufsichtsrat dann zur Prüfung vorgelegt werden muss.

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat üblicherweise zunächst für drei Jahre und ab der ersten Wiederbestellung für maximal fünf Jahre bestellt. Grundsätzlich kann der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen, wobei letzteres eher die Regel ist. Verfügt die AG jedoch über mehr als drei Mio. EUR Grundkapital, so muss sich der Vorstand laut AktG aus mindestens zwei Personen zusammensetzen, sofern die Satzung nichts anderes regelt.

Gibt es mehrere Vorstandsmitglieder, so wird ein Mitglied häufig zum Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher ernannt. Der Vorstandsvorsitzende wird vom Aufsichtsrat gewählt, während der Vorstandssprecher vom Gesamtvorstand bestimmt wird. Hier sei zu erwähnen, dass eine AG zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvorsitzenden haben muss. Das Gesetz sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung der AG durch alle Vorstandsmitglieder vor, dem Vorstandsvorsitzenden wird demnach also keine herausgehobene Position zuteil.

Zwar berührt die Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden nicht die Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung, bei Stimmgleichheit im Vorstand entscheidet jedoch die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Er kann darüber hinaus die Tagesordnung der Vorstandssitzungen ändern, also zum Beispiel Punkte auf der Tagesordnung zunächst streichen, wenn er eine nicht in seinem Sinne ausfallende Abstimmung befürchtet und hofft, vor der nächsten Sitzung weitere Mitglieder von seiner Sicht überzeugen zu können.

Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende mit dem Chief Executive Officer (CEO) vergleichbar.

In der französischen Wirtschaft entspricht dem Vorstandsvorsitzenden die Position des Président-directeur général (PDG).
Beispiel Im Januar 2009 vollzog sich bei der Xing AG (www.xing.com) ein Wechsel an der Unternehmensspitze, bei der der bis dahin als Vorstandsvorsitzender agierende Gründer von Xing, Lars Hinrichs, in den Aufsichtsrat wechselte. Neuer Vorstandsvorsitzender wurde daraufhin Dr. Stefan Groß-Selbeck.

Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen:

Generaldirektor, CEO, Chief Executive Officer, PDG, Président-directeur général

Markus Berger-de León erklärt den Begriff Vorstandsvorsitzender