Markenrecht
Markenrecht und Markenschutz
Online wie offline kann eine starke Marke Gold wert sein, denn heutzutage ist es wichtiger als je zuvor, einen möglichst hohen Wiedererkennungswert zu bieten. Bei den Überlegungen zum Thema Branding sollte vor allem der Markenschutz eine wichtige Rollen spielen.
Was kann der Markenschutz umfassen?
Vom Markenschutz umfasst können Bildmarken oder Wortmarken sein. Des Weiterengibt es beim Markenschutz Unterschiede hinsichtlich des Wirkungsbereichs (national, europaweit, international). Man sollte sich also von Beginn an überlegen, in welchen Gebieten der Markenschutz gelten soll.
Recherche vor dem Markenschutz
Bevor ein Markenschutz erwirkt werden kann, sollte unbedingt eine Markenrecherche in den relevanten Ländern erfolgen. Hier muss festgestellt werden, ob eventuell bereits Markenschutz eines Dritten besteht, um so spätere Streitigkeiten ausschließen zu können.
Markenschutz erwirken
Um den Markenschutz nach erfolgter Recherche letztendlich zu erwirken, sind noch einige formale Schritte zu erfüllen, bei welchen man sich u. U. von entsprechenden Beratungsstellen unterstützen lassen kann. So muss beispielsweise eine Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen nach der Nizzaer Klassifikation durchgeführt werden, damit der Markenschutz aktiv werden kann. Nachdem man eine Markenanmeldung hat und das Registrierungsverfahren abgeschlossen wurde, muss noch eine dreimonatige Widerspruchsfrist abgewartet werden, bevor der Markenschutz final in Kraft tritt.
