Mini GmbH

Bei der Wahl zwischen möglichen Gesellschaftsformen haben Gründer die Qual der Wahl. Vor allem die sogenannte Mini GmbH etabliert sich mehr und mehr als eine gute Wahl unter den Gesellschaftsformen.

Die Mini GmbH als Alternative

Die offizielle Bezeichnung der Mini GmbH lautet Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG haftungsbeschränkt. Im Hinblick auf die Gründung unterscheidet sich die Mini GmbH nur geringfügig von einer klassischen GmbH. So muss wie bei anderen Gesellschaftsformen eine Stammeinlage geleistet und ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden.

Der größte Vorteil der Mini GmbH besteht jedoch darin, dass die Mindesteinlage lediglich einen Euro beträgt, wohingegen bei der klassischen GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro zu hinterlegen ist. Mit Gründung einer Mini GmbH kann man also ohne großen Kapitaleinsatz einen Gesellschaftsrahmen schaffen, der eine Absicherung gegen persönliche Haftung der Gesellschafter bietet.

Andere Gesellschaftsformen

Natürlich gibt es auch zahlreiche andere Gesellschaftsformen, die für ein StartUp einen guten Rahmen bilden können. Da die Wahl der richtigen Rechtsform für Jungunternehmer überaus wichtig ist, weshalb wir in einem gesonderten Bereich über andere Gesellschaftsformen informieren.