Zusammen mit dem nun im Bundesrat selbst gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 werden die Pläne der Länder, Streubesitzanteile künftig stärker zu besteuern, im Vermittlungsausschuss landen. Ende Oktober hatte sich bereits das Bundeskabinett gegen das Vorhaben gestellt. Inbesondere Business Angels würde die vorgeschlagene Neuregelung belasten und viele Investitionen unrentabel machen. Nun dürfte das Gesetzesvorhaben wie erwartet im Vermittlungsausschuss landen.

Jahressteuergesetz Anti Angel Bundesrat

Nächster Halt: Vermittlungsausschuss

Das Jahressteuergesetz 2013 ist in seiner derzeitigen Fassung im Bundesrat erwartungsgemäß gescheitert. Wegen Vorbehalten von SPD und Grünen erhielt der Gesetzentwurf am Freitag in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit. In dem eigentlichen Gesetzespaket enthalten war unter anderem der Vorschlag der Länder selbst, inländische Investoren mit Anteilen von unter zehn Prozent künftig höher zu besteuern. Das Vorhaben hatte in der Gründerszene für starken Aufruhr gesorgt, im Rahmen von Gründerszenes Startup Manifesto zeigten rund 1.600 Unterzeichner den Zusammenhalt der Szene auf.

Nachdem zuvor Bundeswirtschaftsminister Rösler versprochen hatte, sich für eine geeignete Lösung einzusetzen, und sich auch das Bundeskabinett gegen das Vorhaben gestellt hatte, dürften Jahressteuer- beziehungsweise „Anti-Angel“-Gesetz nun im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern landen. Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) moniert, dass ausländische Anteilseigner in Deutschland höhere Abgaben auf Dividenden zahlen als inländische. Um dem entgegen zu wirken schlug der Bundesrat in seinen Empfehlungen zum Jahressteuergesetz 2013 daraufhin vor, inländische Investoren künftig ebenfalls doppelt zu besteuern. Dies hätte allerdings zur Konsequenz gehabt, dass besonders Investitionen von Business Angels zumeist unrentabel geworden wären.

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