Lange haben Deutschlands Gründer darauf gewartet: Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das die Einführung der Unternehmergersellschaft (haftungsbeschränkt) – auch Mini-GmbH genannt – beinhaltet, tritt am 1. November offiziell in Kraft! Das meldet heute das Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Der Bundespräsident hat das MoMiG vergangene Woche ausgefertigt und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Anlage 1 findet man dort auch zwei Musterprotokolle für die Gründung einer Einpersonengesellschaft oder für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern.
Wie die zukünftige Akzeptanz der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft aussehen wird, muss sich in der Praxis zeigen, auf jeden Fall sollte eine Gründung damit deutlich schneller und einfacher als bisher ablaufen!

Na endlich, kann es langsam mit den ganzen ltd´s nicht mehr sehen, auch wenn es üblich ist, doch der Dt. Mittelstand mag doch sehr gerne GmbH´s oder AG´s :-)
Da kann ich mich Thomas nur anschliessen! :)
Das ist doch mal was erfreuliches zu lesen. Dann kanns ja bald los gehen. :)