Der Bundestag hat Einschnitte beim Gründungszuschuss beschlossen. Trotz Protest aus der Opposition, trotz einer Verdi-Initiative dagegen. Der Gründungszuschuss wird voraussichtlich ab 1. November 2011 gekürzt. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition wurde am Freitag eine Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente entschieden. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Wer den Gründungszuschuss noch in seiner alten Form beantragen will, sollte sich mit dem Antrag beeilen.

Gründungszuschuss, Kürzungen Gründungszuschuss

Für Gründer stehen zahlreiche Änderungen an

170.000 Gründer machten sich 2010 aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig und schufen rund 80.000 weitere Arbeitsplätze. Im vergangenen Jahr wurden Gründer mit rund 1,8 Milliarden Euro staatlich gefördert – wenn sie zuvor Arbeitslosengeld 1 bezogen haben oder ein Anrecht darauf hatten. 2012 sollen es rund eine Milliarde Euro weniger sein, in den Folgejahren sollen 1,3 Milliarden Euro eingespart werden.

Das neue Gesetz tritt zum 1. November 2011 in Kraft. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Das Gesetz wird nun abschließend formal ausgefertigt und nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt es, ohne Übergangsregelung, am Folgetag in Kraft. Für angehende Gründer stehen zahlreiche Veränderungen an.

Gründungszuschuss liegt im Ermessen der Arbeitsberater

Der bisherige Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss wird durch eine Ermessenleistung ersetzt. Arbeitslose haben demnach künftig keinen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung, wenn sie sich mit einer eigenen Idee selbstständig machen wollen.

Mit der Gesetzesänderung liegt es im Ermessen der Berater in den Arbeitsämtern, ob sie einen Zuschuss gewähren oder nicht. Prüfungen hat es natürlich auch bisher gegeben, doch die Budgetstreichungen werden zwangsläufig zu weniger Genehmigungen führen.

Gründungszuschuss muss früher beantragt werden

Gründungswillige, die den Gründungszuschuss beantragen wollen, müssen den Antrag früher stellen. Es müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bestehen und nicht wie bisher 90 Tage.

Kürzere Förderzeit beim Gründungszuschuss

Auch die Förderphasen ändern sich: Bisher bekamen Gründer neun Monate lang einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus eine Pauschale für Sozialleistungen in Höhe von 300 Euro. Das gilt mit den Neuerungen nur noch für die ersten sechs Monate, danach gibt es nur noch die Pauschale von 300 Euro. Gründer müssen künftig demnach früher als bisher von den Einnahmen der gegründeten Firma leben.

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