Verbrannte Bettlacken, verschwundene Laptops und Kameras, beißender Geruch im Bad. Vor diesen Eskapaden sollten Vermieter, die ihre Wohnungen über Wohnungs-Community-Marktplätze an Wildfremde vermieten, nun eigentlich geschützt werden. Nach dem kalifornischen Portal Airbnb (www.airbnb.com) führte auch das Hamburger Startup 9flats (www.9flats.com) Anfang August einen Vermieterschutz ein. Mehrere Leser-E-Mails und Hinweise an leaks@gruenderszene.de führten dazu, dass Gründerszene die vermeintlichen „Versicherungen“ mal genauer unter die Lupe genommen hat – mit enttäuschendem Ergebnis. Schlecht für eine neue Sparte, die ihr Vertrauen nicht verspielen sollte.

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Vermieterschutz ist keine Versicherung

Die Vorfälle in Privatwohnungen, die über das Internet vermittelt wurden, häuften sich. Der prominente Fall von EJ aus San Francisco machte weltweit Schlagzeilen. Daraufhin führte Airbnb eine Regelung zur Absicherung gegen mögliche Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus ein. Im Firmenblog von Airbnb erklärte Mitbegründer Brian Chesky zum 15. August werde eine Regelung für Schäden bis zu 50.000 US-Dollar (in Deutschland 35.000 Euro) eingeführt. Bislang gilt die Garantie in zehn Ländern (unter anderem Deutschland). Bereits bei der Ankündigung betonte das Unternehmen, rechtlich handle es sich hierbei nicht um eine Versicherung, sondern um eine Kulanz.

Warum, wird auf den zweiten Blick deutlich: Auf die Zahlung besteht im Schadensfall keinerlei Rechtsanspruch. Der Geschädigte ist also im Zweifel auf das Wohl und Wehe von Airbnb angewiesen. Hinter dem Vermieterschutz steht außerdem keine Versicherung als Risikoträger, sondern Airbnb trägt das Risiko selbst; im Insolvenzfall ginge der Anspruchsteller damit leer aus. Es bleibt die Vermutung, dass Airbnb aus steuerlichen Gründen das Angebot ausdrücklich nicht Versicherung nennt, denn ansonsten müsste der Internet-Vermittler auf die „Versicherungssumme“ 19 Prozent Versicherungssteuer bezahlen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Somit wirkt die vermeintliche Versicherung wie reiner Aktionismus in Folge des in den USA aufgetretenen „Großschadens“. Es bleibt abzuwarten, wie Airbnb mit ersten Vermieterschutz-Fällen umgehen wird.

Vermieterschutz reiner Marketing-Gag?

Gleiches Spiel beim Hamburger Internet-Vermittler 9flats: Gastgeber in Deutschland können sich mit einer Tagespauschale von 3,50 Euro gegen Schäden bis zu 2500 Euro absichern; die Selbstbeteiligung im Schadensfall liegt bei 100 Euro. Größere Schäden sind nicht gedeckt, und diese entstehen schnell, sobald eine ganze Wohnung verwüstet werden sollte.

Unter Paragraph 7 der 9flats AGBs heißt es zum „Vermieterschutz“: „9flats.com bietet dem Vermieter eine als Vermieterschutz bezeichnete Leistung an.“ 9flats leistet den Vermieterschutz jedoch nur, „wenn der Schaden durch eine fahrlässige Handlung des Schädigers verursacht worden ist; im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes leistet 9flats.com nicht.“ Sollte in einer von 9flats vermittlten Wohnung also ein Mieter vorsätzlich Schaden anrichten, wie im Fall von EJ aus San Francisco, die ihre Wohnung über Airbnb vermietete und diese eine Woche später kaum wiedererkannte, wird der Schutz wohl nicht greifen. Der Schutz ist zudem bisher auf Unterkünfte in Deutschland beschränkt, was bei einem Anbieter der weltweit agiert, zweifelhaft scheint.

Der Anbieter Wimdu (www.wimdu.com) hatte gegenüber Gründerszene Anfang August angekündigt auf Hochtouren daran zu arbeiten,  zeitnah eine Versicherung anzubieten und in Verhandlungen mit einer großen Versicherung zu stehen. Ein gutes Signal, wenn eine Versicherung dahinter stehen sollte.

Ist der sogenannte Vermieterschutz also nur ein Marketing-Gag, um die nach dem Schaden in den Staaten verunsicherten Vermieter in Sicherheit zu wiegen? Oder rüsten die Internet-Vermittler weiter nach?

Bild: liebe_suse  / pixelio.de