Lieferheld Straferlass

Lieferhelds Geschäftsführer müssen zahlen

Selbst in der besinnlichen Weihnachtszeit will keine Ruhe in das umtriebige Segment der Lieferdienstvermittler kommen. Ein Strafbefehl gegen einige Management-Mitglieder sowie Mitarbeiter von Lieferheld (www.lieferheld.de) entfachte eine umfangreiche Kommentar-Diskussion bei Deutsche Startups, die zeigt, wie ungewöhnlich hart es unter den deutschen Wettbewerbern zugeht.

Anlass der Streitigkeiten ist der Vorwurf, dass Lieferheld zu seinem Start vor etwas mehr als zwei Jahren mehrere Restaurant-Datensätze von Pizza.de (www.pizza.de) kopiert haben soll. Dieser Tatbestand darf nun als bestätigt gelten: Ein Strafbefehl wurde gegen die Lieferheld-Mitarbeiter Nikita Fahrenholz, Caroline Iselor, Louis Pfitzner, Markus Fuhrmann, Angelo Laub, Claude Ritter und Fabian Siegel erlassen.

Laut F.A.Z. sieht es die Berliner Staatsanwaltschaft nun als erwiesen an, dass die sieben Lieferheld-Mitarbeiter im Oktober und November 2010 ohne Einwilligung des Berechtigten eine Adressdatenbank verwendet haben. Lieferheld hat einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge die Anschriften, Telefax- und Telefonnummern von 990 Lieferdiensten aus der Datenbank des Wettbewerbers Pizza.de mittels einer Software unberechtigt und ohne Zustimmung ausgelesen, gespeichert und danach 224 öffentlich wiedergegeben.

Die Gesamthöhe der unterschiedlichen Geldstrafen soll sich auf 90 Tagessätze und eine Gesamthöhe von 58.050 Euro belaufen. Eine Vorstrafe erhalten die Lieferheld-Manager allerdings nicht, zumal erstmalige Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen von der Aufnahme in das Führungszeugnis ausgenommen sind.

Was war passiert?

Im Januar 2011 monierte Pizza.de, dass der junge Berliner Wettbewerber Daten des eigenen Bestands kopiert habe: „Wir haben 50 Speisekarten aus Hamburg von Lieferheld mit unseren verglichen und in allen, das heißt 100 Prozent, unsere Karten wiedergefunden”, resümierte Pizza.de-Geschäftsführerin Sybille Steinbach damals bei Deutsche Startups. Bis Dezember 2012 dauerten die Ermittlungen zu diesem Tatbestand an und finden nun ein Ende mit dem erfolgten Strafbefehl.

Gründerszene recherchierte das Thema intensiver und laut einer direkt beteiligten Quelle soll ein Fehlverhalten Lieferhelds vorgelegen haben, die Tragweite dieser Problematik wertet die besagte Quelle jedoch als massiv überzogen. Zum Zeitpunkt seiner Gründung habe Lieferheld eine juristische Beratung vorgelegen, laut der das systematische Auslesen von Wettbewerber-Daten zwar verboten sei, das händische Abtippen hingegen zulässig, zumal kein substantieller Wettbewerbsvorteil entstünde. Diese Sichtweise stellte sich jedoch als Fehleinschätzung heraus, die Lieferheld nicht nur schlecht aussehen lässt, sondern auch viel Geld und Nerven gekostet haben dürfte.

Ein Lieferheld-Sprecher sagte gegenüber der F.A.Z.: „Wir halten den Ausgang in dieser Sache für nicht verhältnismäßig, haben uns aber entschlossen, es zu belassen, so dass dieses Thema nun abgeschlossen ist.“ Man habe schon im Herbst 2010 „sofort reagiert“ und den Fehler nach seiner Feststellung umgehend ausgebessert. Das Unternehmen habe die betreffenden Daten laut besagter Quelle offline genommen, den Mitarbeitern den Zugang zu Pizza.de gesperrt und Guidelines sowie Texterkennungs-Prozesse zur Datenerhebung erstellt.

Fünf Wochen nach Lieferhelds angeblich vorgenommener Ausbesserung monierte Pizza.de, dass bei 50 Menükarten kopierte Daten vorlägen. Diese Datensätze seien daraufhin ebenfalls binnen zwei Tagen offline genommen worden. Zunächst habe es ein entsprechendes zivilrechtliches Verfahren gegeben, das laut nicht verifizierten Informationen aber mit einer Kostenteilung eingestellt worden sein soll. Trotz der Einstellung und einer Unterlassungserklärung zu den bereits offline genommenen Daten sei jedoch eine anonyme strafrechtliche Anzeige für jede der betroffenen Personen gefolgt, die zweijährige Ermittlungen mit sich brachten.

Glaubt man Gründerszenes Quelle, hätten die Prozessumstellung und das Verfahren in dieser Sache sechsstellige Kosten verschlungen, während der Schadenswert nach Einschätzung der Quelle bei weniger als 500 Euro liegen würde. Pizza.de wollte sich zum gesamten Themenkomplex auf Anfrage von Gründerszene nicht äußern.

Hetze und Rechtsstreits scheinen an der Tagesordnung

Spätestens seit dem Launch von Lieferheld präsentiert sich das Segment der Lieferdienstvermittler als ein Morast aus Hetze und Kampagnen – an vielen Stellen vielleicht sogar als unprofessionell. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Akteuren, während journalistische Artikel zum Thema nahezu stets von anonymen Hetzkommentaren begleitet wurden.

Die Kampagnenhaftigkeit, mit der bei diesem Thema anhand von verdeckter PR gearbeitet wird, ist vielfach offensichtlich und gestaltet den Umgang zumeist anstrengend und emotional. Wem dabei jeweils die Rolle als Aggressor zukommt, lässt sich von außen kaum feststellen. Auch in der vorliegenden Angelegenheit lässt sich deshalb nur schlecht beurteilen, wie das Geschehene einzuordnen ist. Bisher blieb eine Berichterstattung in der Publikumspresse weitestgehend aus, was den Schaden beim Endkunden für Lieferheld begrenzen dürfte. (Hinweis der Redaktion: Zwischenzeitlich gab es weitere Medienresonanz, zum Beispiel in der F.A.Z. und der Berliner Morgenpost und im Wall Street Journal.)

Der Ausgang der Ermittlungen erscheint derweil wie die möglichst aufwandsarme Abwicklung eines lange währenden Streits: Mit dem Strafbefehlsverfahren sieht das deutsche Recht ein vereinfachtes Prozedere vor, um leichter Kriminalität entgegenzuwirken. Durch einen schriftlichen Strafbefehl ist eine rechtskräftige Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung möglich, was vor allem Deutschlands Gerichte und die Staatsanwaltschaft entlasten soll. Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, was eine mündliche Hauptverhandlung zur Folge hätte.

Dass die Berliner Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang mit der Auseinandersetzung beschäftigt war, um schließlich unter Ausbleiben einer Gerichtsverhandlung knapp 60.000 Euro Strafe zu verhängen, zeigt, wie schwer der Sachverhalt nachzuweisen ist. Es lässt aber auch erahnen, dass sich die deutsche Justiz mit Delikten im Internetbereich nach wie vor schwer zu tun scheint.

Lieferhelds Fehlverhalten ist in dieser Sache offensichtlich und nicht zu entschuldigen. Man mag den Berlinern das gezeigte Maß an Naivität nicht wirklich abnehmen, beziehungsweise verwundert die damit verbundene Arbeitseinstellung. Dennoch wirkt die juristische Untersuchung und das Ausmaß der Diskussion unverhältnismäßig.

Ob Lieferheld angesichts eines laut eigenen Angaben behobenen Fehlers mit geringer Tragweite so viel Aufmerksamkeit genießen sollte, kann diskutiert werden. Zu begrüßen ist hingegen der Umstand, dass die deutsche Justiz sich vermehrt entsprechenden Delikten annimmt, zumal diese in der Startup-Landschaft vielfach trauriger Alltag zu sein scheinen und der deutschen Internetszene als Ganzes schaden.

Bildmaterial: Gerd Altmann, Anita Stöwesand  / pixelio.de