Das Bundeskabinett hat sich gegen die Pläne der Länder gestellt, Streubesitzanteile deutscher Investoren künftig stärker zu besteuern. Inbesondere Business Angels würde die vorgeschlagene Neuregelung perspektivisch belasten und viele Investitionen unrentabel machen. Weil der Bundesrat dem Beschluss ebenfalls zustimmen muss, wird nun voraussichtlich der Vermittlungssausschuss entscheiden.

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Keine Mehrbelastung für Business Angels

Die Pläne der Bundesländer, inländische Investoren mit Anteilen von unter zehn Prozent künftig höher zu besteuern, hatten in der Gründerszene für starken Aufruhr gesorgt. Besonders Gründerszenes Startup Manifesto, dass von rund 1.600 Unternehmen unterzeichnet wurde, zeigte den Zusammenhalt der Szene auf.

Nachdem bereits Bundeswirtschaftminister Philipp Rösler bei der Übergabe des Manifestos gegenüber Vertretern der Startup-Szene versprach, sich für eine geeignete Lösung einzusetzen, hat sich nun das Bundeskabinett gegen die Pläne ausgesprochen und beschlossen, eine Gleichbehandlung deutscher und internationaler Investoren auf einem anderen Weg zu erreichen: Statt Erstere zukünftig schlechter zu stellen, sollen Letzteren rückwirkend zuviel gezahlte Steuern erstattet werden.

Im Oktober 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass ausländische Anteilseigner in Deutschland höhere Abgaben auf Dividenden zahlen als inländische. Daraufhin hatte der Bundesrat in seinen Empfehlungen zum Jahressteuergesetz 2013 vorgeschlagen, inländische Unternehmen künftig ebenfalls doppelt zu besteuern. Dies hätte allerdings zur Konsequenz gehabt, dass insbesondere die Investitionen von Business Angels zukünftig zumeist unrentabel geworden wären – für die Startup-Welt, die auf solche Finanzierungen aber angewiesen ist, hätte dies einen schweren Schlag bedeutet.

Wird der Vermittlunsausschuss eingeschaltet?

Mit der heutigen Kabinettsentscheidung dürfte das Jahressteuergesetz voraussichtlich im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern landen, sofern sich die Länderkammer Ende November dem Beschluss widersetzt – womit zu rechnen ist. Damit ist die Steuer gegen Unternehmertum noch nicht endgültig abgewendet. Angesichts leerer Kassen stehen die Länder unter Druck, selbst wenn sich Bund und Länder die entstehenden Kosten teilen: Ein Mehraufwand von rund drei Milliarden Euro wird im Zuge der Steueränderungen für die kommenden beiden Jahre erwartet.

Zum Hintergrund des EuGH-Urteils: Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen an inländische sowie ausländische Investoren unterliegen dem Quellensteuerabzug: Anteilseigner zahlen dabei 25 Prozent Kapitalertragsteuer, welche das Unternehmen direkt von der Dividende abzieht und an das Finanzamt weiterleitet. Anders als ausländische Gesellschaften mit weniger als zehn Prozent der Anteile können deutsche Investoren die Abgaben von der Körperschaftsteuer abziehen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

Damit entstehe eine Ungleichbehandlung, zumindest für (europäische) Geldgeber, die weniger als zehn Prozent der Anteile an einem deutschen Unternehmen besitzen. Oberhalb dieser Grenze gilt die „Mutter-Tochter-Richtlinie“, die keine Ungleichbehandlung beinhaltet.

Bildmaterial: Lars Haberl / pixelio.de