Wirklich neu sind die Maschen nicht, bereits in der Vergangenheit hatte Unister durch unseriösen Geschäftsbetrieb auf sich aufmerksam gemacht. Nun erhebt die Zeitschrift Computerbild neue Vorwürfe gegen das Leipziger Unternehmen, das unter anderem die Portale Ab-in-den-Urlaub.de, Fluege.de und Partnersuche.de betreibt.

 

Unister Computerbild Vorwürfe

Erhebliche Vorwürfe zu Unister-Geschäftspraktiken

Das Portfolio des Portalbetreibers Unister (www.unister.de) kann sich sehen lassen: Von Flugbuchungsseiten wie Fluege.de, Flug24.de und Billigfluege.de über die Online-Reisebüros Ab-in-den-Urlaub.de, Travel24.com und Reisen.de bis hin zum Service-Portal Preisvergleich.de oder die Dating-Seite Partnersuche.de reicht das Angebot des Leipziger Anbieters. Bekannt gemacht hat das von Thomas Wagner geführte Jungunternehmen die eigenen Portale insbesondere mit prominenten Werbeträgern wie Ex-Nationalspieler Michael Ballack, TV-Moderatorin Sonya Kraus oder Gourmet-Esser Reiner Calmund.

Die Liste der nun von Computerbild in der aktuellen Ausgabe erhobenen Vorwürfe ist lang. Etwa würden vermeintliche Schnäppchen mit durchgestrichenen Altpreisen vorgegaukelt – Letztere allerdings seien laut Zeitschrift frei erfunden und finden sich nirgendwo anders. Im Gegenteil: Viele Wettbewerber seien oft sogar günstiger als die Unister-Reiseportale. Fluege.de betreibe zudem Abzocke mit einem voreingestellten Umbuchungsservice, für den fünf bis 15 Euro pro Person fällig werden: Bei der Buchung müsse um Extrakosten zu vermeiden das Häkchen für selbigen entfernt werden, beim ebenfalls angebotenen Reiseschutz sei es demgegenüber andersherum – seit 2011 sei ein solches Vorgehen illegal. Update: Unister widerspricht dieser Darstellung und hat die Zeitschrift Computerbild mittlerweile wegen „zahlreicher unrichtiger Tatsachenbehauptungen“ anwaltlich abmahnen lassen.

Darüber hinaus würde im letzten Buchungsschritt für den Kunden nicht ersichtlich eine Service-Pauschale aufgeschlagen, die als „Gebühren und Mehrwertsteuer“ bezeichnet werde, obwohl beide bereits im Flugpreis enthalten seien. Auf seinem Portal Partnersuche.de habe Unister mit computergesteuerten Nutzerprofilen (Bots) rege Beteiligung vorgetäuscht und tausenden Nutzern gefälschte Flirt-Nachrichten zugestellt, die sich erst lesen ließen, wenn sie ein Abo bezahlten. Immer wieder sollten den Vorwürfen zufolge Abo-Beträge bewusst ein zweites Mal abgebucht worden sein – in der Hoffnung, dass es bei einigen Kunden nicht auffällt.

Unister: Bei Gerichten nicht unbekannt

Schon in der Vergangenheit hatte Unister die Gerichte beschäftigt. Gegen das Verhalten auf der Partnersuche-Plattform hatte Konkurrent eDarling im Januar dieses Jahres zudem eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Bundesgerichtshof entschied im August vorigen Jahres laut Heise, dass Unister mit Fluege.de die EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen und auch deutsches Wettbewerbsrecht verletze (Az.: I ZR 168/10).

Nun hat laut Computerbild-Informationen die Oberstaatsanwaltschaft Dresden die Staatsanwaltschaft Leipzig aufgefordert, ein eingestelltes Verfahren zu den „Abzock-Praktiken mit der Service-Gebühr auf Fluege.de“ noch einmal neu aufzurollen. Der Ausgang dieser Untersuchung dürfte nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Allgemeinheit von Interesse sein: Seit 2008 habe Unister mehr als 7,5 Millionen Euro an Fördergeldern von der Sächsischen Aufbaubank erhalten, berichtete die Computerbild.

Newsletter Anmelden