Einführung ins Markenrecht

Das Markenrecht ist oftmals fester Bestandteil der Gründungphase eines StartUps. Aber auch später, wenn es um das eigene Logo oder das neue Produkt geht, taucht das Markenrecht wieder auf der Agenda auf. Jedes Unternehmen sollte das Thema dauerhaft im Auge behalten, denn das Markenrecht entscheidet darüber, ob die Konkurrenz unter der gleichen Bezeichnung im Wettbewerb auftreten oder ein Alternativprodukt anbieten darf. Aber der Dschungel von markenrechtlichen Begriffen wie Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Bildmarke, Wortmarke, Unterscheidungskraft, Schutzhindernis, etc. ist nicht immer leicht zu durchschauen. Dieser Artikel soll dazu dienen, einen ersten Überblick über das Markenrecht zu verschaffen.
Was ist eine Marke?
Stellt sich die Frage, was genau eine Marke ist bzw. was eine Marke sein kann. Das Ziel eines Produktes oder eines Unternehmens ist, eine gewisse Reputation, also einen „guten Namen“ zu erlangen. Eine bekannte Bezeichnung eines Produktes schafft Vertrauen und stellt einen Wirtschaftswert dar. Eine Marke dient nun dazu, Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und schützt damit diesen „guten Namen“. Diese Kennzeichnung kann in verschiedenen Arten erfolgen (vgl. § 3 Markengesetz):
- als Wortmarke wie zum Beispiel bei „After Eight“
- als Bildmarke wie zum Beispiel den Stern von Mercedes
- als Wort/Bildmarke wie zum Beispiel das Logo von Coca-Cola
- als 3D-Marken wie zum Beispiel die Verpackung der Toblerone-Schokolade
- als Hörmarken wie zum Beispiel die Jingles, die oft im Radio laufen
- als Farbmarke wie zum Beispiel das Nivea-Blau
- daneben gibt es noch Geruchsmarken, Hologrammmarken, Bewegungsmarken, Hörmarken, Kabelkennfadenmarken und Positionsmarken
Neben diesen Möglichkeiten seine Waren oder Dienstleistungen zu schützen, kann durch das Markenrecht auch der Name, die Firma oder die Geschäftsbezeichnung eines Unternehmens geschützt werden, wie zum Beispiel Nestlé, Microsoft oder eBay (sogenannte Unternehmenskennzeichen, § 5 Markengesetz).
Das heißt also, dass das Markenrecht den Bereich schützt, der über das eigentliche Produkt, die Dienstleistung oder das Unternehmen hinaus geht, also den oben bereits erwähnten „guten Namen“. Und dies kann sich in wirtschaftlichem Erfolg ausdrücken: Je geläufiger eine Marke ist und je besser die Stellung im Markt gegenüber der Konkurrenz, desto flexibler kann der Preis für das Produkt oder die Dienstleistung gestaltet werden.
Entstehung des Markenschutzes
Die Schutzwirkung des Markengesetzes entsteht nicht ohne weiteres. Der sicherste Weg den Schutz zu erlangen, ist durch eine Eintragung der Marke in das Markenregister. Zwar kann ein Markenschutz auch durch die Benutzung im Geschäftsverkehr oder eine gewisse Bekanntheit entstehen, aber die Voraussetzungen dafür sind sehr hoch und schwer zu beweisen. Aus diesem Grund ist der überwiegende Teil der Marken in Deutschland auch im Register eingetragen.
Was bringt die Eintragung?
Das Markenrecht folgt dem Grundsatz der Priorität. Das bedeutet, dass eine ältere Marke Vorrang vor einer jüngeren Marke hat, wenn es zu einem markenrechtlichen Konflikt kommt (§ 6 Markengesetz). Derjenige, der also seine Marke zuerst einträgt, kann anderen die Nutzung der Bezeichnung oder des Zeichens verbieten. Dieses Recht erstreckt sich nicht nur auf den identischen Markennamen oder das Logo, sondern auch bereits bei einer Verwechslungsgefahr. Diese Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn
- die Zeichen nach dem Gesamteindruck in Klang, Bild oder im Sinn verwechselbar sind, also so ähnlich, dass Unterscheidungsmerkmale gering sind (zum Beispiel ac-pharma und A.C.A.-Pharma) und
- das Zeichen für identische oder ähnliche Dienstleistungen bzw. Produkte verwendet wird.
Der Grundsatz der Priorität führt demzufolge dazu, dass es wichtig ist, ein Produkt oder eine Dienstleistung zeitnah nach der Entwicklung anmelden zu lassen.
Aktuelles
In diesem Zusammenhang soll kurz zu den aktuellen Abmahnungen mit markenrechtlichem Hintergrund Bezug genommen werden. Rechtlich betrachtet ergibt sich aus dem oben erwähnten Prinzipien des Markenrechts, dass eine eingetragene Marke (zum Beispiel das Tatzen-Logo als Bildmarke von Jack Wolfskin) einen Schutz genießt. Dieser Schutz geht soweit, dass es ohne Genehmigung des Markeninhabers nicht erlaubt ist, Produkte mit der Marke zu vertreiben, wenn eine Verwechselungsgefahr besteht. Es geht also um identische oder ähnliche Produkte für die die Marke registriert ist, hier also vor allem Bekleidung (sogenannte Marken-Klasse). Verkaufe ich also ein T-Shirt mit Tatzen-Logo, dann begehe ich eine Markenverletzung. Ein Schlafkörbchen für Hunde mit einer Tatze hingegen stellt keine Verwechselungsgefahr dar, solange Jack Wolfskin seine Bildmarke nicht auch für diese Warenklasse registriert hat. Eine schöne Übersicht weiterer Tierlogo-Fälle gibt es beim markenmagazin.
Voraussetzungen einer Eintragung
Es sind vom Grundsatz her alle Zeichen und Bezeichnungen schützbar, die dem Produkt bzw. der Dienstleistung ein Profil geben und sie damit von Konkurrenzprodukten unterscheiden lässt. Das Merkmal der Unterscheidungskraft ist Voraussetzung für den Schutz durch das Markengesetz und damit auch für die Eintragung in das Markenregister. Eine Unterscheidungskraft fehlt
- bei sogenannten „beschreibenden Begriffsinhalten“, wie zum Beispiel „Mineralwasser mit Kohlensäure“,
- bei Gattungsbegriffen. So ist zum Beispiel ein Produkt „Mineralwasser“ ohne weitere Besonderheiten nicht unterscheidungsfähig genug.
Weitere Voraussetzungen, die eine Marke erfüllen muss sind unter anderen,
- kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, sowie
- kein Verstoß gegen die guten Sitten,
Wie läuft die Eintragung ab?
Hat man sich zu einer Eintragung entschlossen, dann ist zu klären, wo eine Eintragung erfolgen soll. Eine Deutsche Marke ist nur in Deutschland geschützt. Die nächste „Stufe“ wäre dann die Eintragung einer europäischen Gemeinschaftsmarke. Soll die Marke auch außerhalb der EU geschützt werden, dann muss sie in jedem weiteren Land einzeln registriert und eingetragen werden.
Die Eintragung einer deutschen Marke erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dauert mindestens sechs Monate, wobei sich dies durch ein teureres Verfahren auch verkürzen lässt. Die amtlichen Kosten für die Eintragung einer Deutschen Marke betragen beim DPMA derzeit knapp 300 Euro für die Basiseintragung. Weitere Kosten kommen hinzu, wenn die Anmeldung durch eine Anwaltskanzlei oder einen entsprechenden Eintragungsservice erfolgen soll.
Bei der Eintragung prüft das DPMA, ob die Marke eine ausreichende Unterscheidungskraft hat (Stichwort: Marke „Mineralwasser“) und noch andere formale Kriterien. Was allerdings nicht geprüft wird, ist, ob eine Verwechslungsgefahr zu bestehenden Marken gegeben ist. Das führt dazu, dass vor der Anmeldung eine Markenrecherche erfolgen sollte. Denn kommt es letztendlich zu einer Eintragung durch das DPMA, dann kann eine teure Abmahnung drohen, wenn eine Verwechslungsgefahr zu einer älteren Marke besteht. Diese Gefahr kann mit einer Markenrecherche ausgeräumt werden. Auch für diese Dienstleistung stehen Rechtsanwaltskanzleien und Rechercheagenturen zu Verfügung.
Über die Autoren:
Rechtsanwalt Thomas Schwenke, LL.M. (University of Auckland), Dipl.FinWirt (FH) ist Rechtsanwalt für Onlinerecht und erklärt in regelmäßigen Publikationen sowie in seinem Blog auf Advisign.de einfach und verständlich schwierige Rechtsfragen.
Rechtsanwalt Sebastian Dramburg, LL.M. (University of Auckland) ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht. Er beantwortet einfache Rechtsfragen schwierig.
Wichtiger Hinweis
Der vorliegende Rechtsbeitrag stellt weder eine Rechtsberatung dar noch ersetzt er die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden können. Der Beitrag ist abgestimmt auf die dem Autor bei der Veröffentlichung bekannte Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der einschlägigen Rechtsliteratur. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Textpassagen im Lichte eines unbekannten oder nicht veröffentlichten Urteils zu beanstanden sind. Bitte informieren Sie sich über derartige Umstände oder holen im Zweifel fachkundigen Rat ein.



Hey, vielen Dank für die klassen Einführung. Exakt soviel Content, wie’s braucht für einen Überblick über das Thema.
Ergänzung: Eine EU-weite Registrierung beim HABM (Spanien) kostet 3x so viel. Vorausgesetzt man bleibt innerhalb von 3 Warenklassen und hat kein Widerspruchsverfahren an der Backe. Anwaltskosten ausgeschlossen.
Habe mal dort gearbeitet :)
Schöner Artikel, wir hätten da spannende Beispiele zu dem Thema. Aktuell “ermahnt” uns die Telekom wegen der Farbe !
Wie sieht es eigentlich bei Domains aus? Also wenn ich eine Domain besitze und dann jemand die Marke schützt? Muss ich die Domain dann hergeben?
[...] gründerszene.de habe ich zusammen mit dem Kollegen Thomas Schwenke eine Einführung ins Markenrecht zusammen gestellt. In der Kürze ist wirklich nur eine Oberflächliche Beleuchtung des [...]
@Moritz: es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Grundtenor: Inzwischen kann die Rechtsprechung, dass eine Domain im Regelfall (es gibt Ausnahmen) nicht hergegeben werden muß, als gesichert angesehen werden.
Grüße aus Köln
Dominik Boecker
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