Urheberrecht
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Urheberrecht im Internet
Jeder Webseiten-Betreiber sollte über einige Grundkenntnisse zum Urheberrecht im Internet verfügen. Aus diesem Grund informiert Gründerszene hier neben dem Urheberrecht im Internet auch zu allgemeinen Urheberrechtsthemen.
Urheberrecht im Internet: Das Werk
Zunächst einmal ist zu sagen, dass jeder, der ein Werk schafft, dessen Urheber ist. Um das Urheberrecht im Internet in Anspruch zu nehmen, sind also keinerlei Formalien zu erfüllen oder Eintragungen zu tätigen. Schwieriger ist die Definition, was ein Werk darstellt. Laut Deutschem Urheberrecht muss ein Werk persönlich geschaffen und mit geistigem Gehalt gestaltet sein. Des Weiteren muss ein Werk eine wahrnehmbare Form besitzen und eine Individualität zum Ausdruck bringen.
Ab wann gilt das Urheberrecht im Internet?
Sämtliche Urheberrechte (im Internet und auch „offline“) erhält der Urheber zu dem Zeitpunkt, an dem das Werk geschaffen wird. Regulär endet das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ab diesem Zeitpunkt steht das Werk zur freien Verfügung.
