Dr. Juliane Voigtmann und Stefan Schreiber von CMS

Warum Startups und Corporates gemeinsame Sachen machen sollten

Unternehmen streben nach Innovation und Wachstum. Immer mehr etablierte Firmen und Konzerne kombinieren dafür in Inkubator- oder Accelerator-Programmen die eigenen Stärken mit denen von Startups. Während sie ihren Counterparts vor allem Kontakte, Know-how, finanzielle Möglichkeiten und Infrastruktur bieten, warten Startups mit ungewöhnlichen Herangehensweisen, einem digitalen Mindset, technologischer Rafinesse und Reaktionsgeschwindigkeit auf. Für Corporates ergeben sich daraus neue Denkanstöße, innovative Konzepte und die Möglichkeit, in Startups zu investieren. Startups wiederum profitieren von wertvoller Expertise in Sachen Prozess-Management, Geschäftsaufbau sowie umfassenden Kontakt- und Vertriebsnetzwerken.

Erfolgreich Grundlagen für Programme schaffen

Corporates müssen klar definieren, mit welchen Prozessen sie welche Strategie verfolgen und wie das Programm langfristig finanziert werden soll. Externe Partner wie Coaches und Investoren sollten sie sorgfältig auswählen, damit die Zusammenarbeit auch ihr volles Potenzial entfaltet. Durch institutionalisierte Prozesse wie Demo Days können sie zudem fachlichen Austausch fest im Ablauf verankern.

Und noch bevor es losgeht, sollten sie planen, wie sie Resultate rechtlich absichern.

1. Know-how-Schutz

Corporates müssen sowohl die Anforderungen an die Programmkonzeption als auch die Grundlagen für Kooperationen oder Beteiligungen rechtssicher gestalten. Die größte rechtliche Herausforderung besteht darin, den Schutz von Innovationen, also Know-how, zu gewährleisten. Laut EU- Recht müssen Corporates das Know-how mit objektiven, „den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ gegen Offenbarungen absichern und diese zum Nachweis dokumentieren.

2. Datenschutz

Personenbezogene Daten genießen einen hohen Schutz. Die Unternehmensnetzwerke von Inkubatoren und Acceleratoren stehen hier vor der Herausforderung, die Datenübermittlung untereinander durch eine wirksame Einwilligungserklärung der Betroffenen abzusichern und zu klären, wer die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle und wer Auftragsdatenverarbeiter ist. Im Hinblick auf die erhöhten Bußgelder der Europäischen Datenschutzgrundverordnung besonders wichtige Punkte.

3. Schutz von Immaterialgüterrechten

Arbeiten mehrere Gruppen an einem gemeinsamen Projekt, stellt sich schnell die Frage: Wer beansprucht dieses geistige Eigentum? Um potenzielle Investoren mit solchen Streitpunkten nicht abzuschrecken, muss der Rechtsanspruch klar dokumentiert werden.

Diese Maßnahmen sind Voraussetzung dafür, dass Netzwerke tatsächlich zu Innovationsbeschleunigern werden. Dr. Juliane Voigtmann und Stefan Schreiber von CMS, eine der führenden Wirtschaftskanzleien, beraten regelmäßig Corporates, Investoren und Startups und helfen bei Fragen zum Thema Acceleratoren und Inkubatoren gerne weiter.

 

Triff Dr. Sebastian von Allwörden und Dr. Jörg Zätzsch, Anwalt und Partner bei CMS, auf der HEUREKA Founders Conference am 05. Juni in Berlin.

 

Artikelbild: Chris Marxen