Wohnungen in Berlin Mitte
In diesem Häuserblock in Berlin-Mitte beschwerten sich Anwohner häufig über Partys von AirBnB-Gästen

Kehrtwende im Streit zwischen AirBnB und der Landesregierung von Berlin: Ab Mai 2018 soll die gewerbliche Untervermietung der eigenen Wohnung nun doch erlaubt werden. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) stellte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Demnach soll Homesharing für maximal 60 Tage im Jahr erlaubt werden. Zuvor hatte das Zweckentfremdungsverbot Berlinern untersagt, ihre Wohnung ohne Genehmigung an Touristen zu vermieten, eine solche Genehmigung war fast nie erteilt worden. 

Der Berliner Senat hatte das neue Gesetz am Dienstag beschlossen. Bereits vor zwei Monaten waren erste Details durchgesickert. Wie Gründerszene damals schon berichtete, soll die Regelung an die Bedingung geknüpft werden, dass sich die Vermieter beim Bezirk registrieren lassen, dort eine Nummer erhalten und diese in Inseraten bei digitalen Vermittlern angeben. 

Das Land Berlin hatte sich zuvor einen jahrelangen Streit mit der Ferienwohnungsplattform AirBnB geliefert. Alexander Schwarz, Geschäftsführer des Unternehmens in Deutschland, begrüßt die neue Regelung. „60 Tage sind ein Schritt in die richtige Richtung für alle Berliner Home Sharer“, so Schwarz gegenüber Gründerszene. „Wir werden den neuen Gesetzentwurf und seine Bedeutung für Gastgeber und Gäste prüfen und weiterhin mit den politischen Entscheidern in Berlin zusammenarbeiten, um Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen im 21. Jahrhundert widerspiegeln.“ Das Unternehmen wies allerdings auch auf einen Fall, in dem das Berliner Verwaltungsgericht sich für eine Untervermietung von bis zu 182 Tagen im Jahr ausgesprochen hatte. In Hamburg etwa gilt genau diese Zahl als Obergrenze. 

2014 hatte Berlin das Zweckentfremdungsgesetz eingeführt. Damit wollte der Senat damals noch von SPD und CDU regierte Senat vor allem der privaten Vermietung von Wohnungen für Touristen entgegenwirken. Wertvoller Wohnraum würde den Berlinern entzogen, um ihn gewinnbringend Touristen zur Verfügung zu stellen, so die Argumentation. Von Beginn an hatte sich allerdings heftiger Widerstand gegen das Gesetz geregt. AirBnB selbst antwortete mit einer großen Plakataktion auf die Einschränkungen. Zudem weigert sich das Unternehmen bis heute erfolgreich, Nutzerdaten an die Behörden weiterzugeben, damit diese etwaige Verstöße gegen das Gesetz verfolgen können. 

Einige Berliner Bezirke wie Mitte haben sogar extra Mitarbeiter eingestellt, um die illegale Vermietung zu verfolgen. Zahlreiche Anbieter inserierten ihre Wohnungen aber weiterhin. Nach Angaben von AirBnB buchten 2016 mehr als 600.000 Touristen eine Berliner Unterkunft über die Plattform. Das Verbot war bis zuletzt auch unter Juristen sehr umstritten. 

Bild: Sean Gallup/Getty Images