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Ein Beitrag von Dominik Schmidt, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Fechner Rechtsanwälte in Hamburg.

„Sind Gesetze zu alt, dann halte ich sie nicht ein!“ Man hört so etwas immer öfter – vor allem, wenn es um Gesetze und Vorschriften geht, die vermeintlich nicht mehr in unsere Welt der Digital Natives, Mobile-Geeks und Sharing Economy passen. Recht prominent hat es in der letzten Zeit zum Beispiel eine Partnerbörse, ein Startup für Verhütungsmittel und Uber erwischt. Aber sind alte Gesetze wirklich alle unzeitgemäß? Suchen sie gar frische Startup-Ideen heim?

Die Fälle der Einhörner und elitären Partner

Was haben ElitePartner und ein Kondomhersteller gemeinsam? Die Zielgruppe, aber nicht nur: Vor kurzem wurde der kleine Rechtsstreit zwischen ElitePartner und einer früheren Nutzerin bekannt. ElitePartner wollte ausstehende Beiträge gezahlt haben und klagte diese ein. Ein recht alltäglicher Streit. Doch das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied, dass die Partnerbörse heute in etwa das ist, was früher ein Heiratsvermittler war. Denn: Den Mitgliedern von seriösen Partnerbörsen gehe es um feste Beziehungen mit möglicher Heirat – und eben nicht nur um einen schnellen Flirt à la Tinder.

Heiratsvermittler aber dürfen nach § 656 BGB kein Entgelt für ihre Leistungen verlangen. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung – von wann stammt dieser Paragraf wohl? Richtig, er ist uralt und gilt seit dem Jahr 1900. Die Regel stammt also aus einer Zeit, in der es in Deutschland noch ein Kaiserreich gab, die beiden Weltkriege weit entfernt waren und selbstfahrende Google-Autos nicht einmal in der Vorstellung von Jules Verne existierten.

Auch das Startup Einhorn hatte kürzlich mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Es warb damit, das weltweit erste und nachhaltige Kondom auf den Markt bringen zu wollen. Der Kölner Wettbewerber Fair Squared, der nach eigenen Angaben bereits seit mehr als drei Jahren solche Kondome vertrieb, wehrte sich gegen diese Werbeaussage. Erfolgreich: Einhorn fing sich eine einstweilige Verfügung ein.

Das Problem für die Einhörner lag hier im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG. Das UWG wird regelmäßig novelliert und überarbeitet, besteht in seinem ursprünglichen Kern aber bereits seit 1896. Nach § 5 UWG ist zum Beispiel eine sogenannte irreführende Werbung verboten. Das heißt, jede geschäftliche Handlung muss wahr und klar sein und darf keine täuschenden Angaben enthalten. Darunter fallen auch Werbeaussagen: Ist eine Aussage unwahr, ist das seit fast 120 Jahren unlauterer Wettbewerb.

Schaffen alte Gesetze neue Probleme?

Beide Unternehmen stolperten also über sehr alte gesetzliche Bestimmungen. Das könnte man zum Anlass nehmen, zeitgemäße Regulierungen zu fordern – nach dem Motto: „Uber und Airbnb sind nicht das Problem – sondern veraltete Gesetze“. Doch muss Deutschland sein Verhältnis zu Innovationen wirklich dringend überdenken, weil Uber in Berlin von einem Gesetz von 1990 bedroht ist?

Die Antwort ist sicherlich ja. Es gibt sie, die Regeln und Vorschriften, die nicht mehr so recht in die heutige Zeit zu passen scheinen. Am meisten wurde das sicherlich im Zusammenhang mit den Verboten von UberPOP diskutiert: Zunächst schien alles gut, das rasant wachsende Mobility-Startup schwappte aus den USA in den deutschen Markt und alle waren begeistert. Bis auf die Taxibranche, die in dem Fahrdienst einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz (Jahrgang: 1961) gesehen hat. Letztlich hagelte es für Uber deutschlandweit von Gerichten Verbote und Untersagungen, denn das Gesetz hat trotz des Alters nun mal solange Bestand, bis es abgelöst wird. Und Gerichte und Unternehmen sind in ihren Entscheidungen nun mal an Recht und Gesetz gebunden.

Ein Plädoyer gegen den Aufschrei

Es ist leicht, alte Gesetze und Vorschriften zu bashen. Die Kritik ist zum Teil berechtigt – aber nicht in Gänze. Wenn man von Einzelfällen absieht, enthalten die meisten Vorschriften immer einen Kern, der im Lauf der Zeit durch Reformen und die Rechtsprechung weiterentwickelt wird und im Lichte der jeweiligen Gegenwart unterschiedliche Bedeutungen haben kann. In Wirklichkeit ist die Gesetzeslage in Deutschland daher recht flexibel und im Großen und Ganzen zeitgemäß.

Bei aller Problematik sind die meisten Vorschriften von Anfang so konzipiert, dass sie auf eine Vielzahl zukünftiger Entwicklungen angepasst werden können. Das hat sich in den letzten Jahrzehnten erstaunlich gut bewährt – mithilfe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Während der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten der Entwicklung immer stärker hinterherhinkt und vermehrt reagiert statt zu gestalten, ist das bei der Rechtsprechung meist ganz anders. Gerichte schaffen es oft, alte Gesetze auf neue Fragen zu übertragen und Probleme der modernen Lebenswirklichkeit so zeitgemäß zu lösen.

„Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand“

Man kann das ElitePartner-Urteil als Beispiel dafür nehmen, dass man vor Gericht manchmal wie auf ungewisser Schifffahrt ohne Sicht steuert. Denn vorhersehbar war dieses Urteil nicht unbedingt. Wenn sich ElitePartner in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen streiten musste, haben sie in den meisten Fällen gewonnen – denn Gerichte stufen Partnerbörsen eigentlich nicht als Heiratsvermittler ein. Ausnahmen bestätigt die Regel.

Der Willkür ausgeliefert mag sich auch das Team um Uber-CEO Travis Kalanick gefühlt haben, als UberPop in Deutschland scheiterte. Geärgert haben sich auch die Gründer von Einhorn, die öffentlich verlauten ließen: „Wir verstehen nicht, warum es nicht einfach einen offenen Dialog gab, statt direkt vor Gericht zu ziehen.“ Auch ElitePartner wird nicht glücklich gewesen sein, doch die Firma wird sich von dem Urteil sicherlich nicht umhauen lassen. Sie kommt mit der eigenen Erfahrung aus anderen Verfahren ganz gut aus. Die richtige Einordnung der Gesetzeslage und der Gerichtsentscheidung ist dafür entscheidend.

Wozu also der ganze Wirbel?

Fortschritt ist naturgemäß fast immer schneller als der Gesetzgeber. Doch das ist bei einer recht flexiblen Gesetzessystematik wie der unseren in den meisten Fällen kaum spürbar – eine Innovationsfeindlichkeit wird man daraus nicht konstruieren können.

Wirklich wichtig ist es, mit einem häufig wiederkehrenden Missverständnis gesetzlicher Regeln und Entscheidungen aufzuräumen. Gerade in jungen Unternehmen ist immer wieder zu beobachten, dass entweder erstaunlich wenig oder übertrieben viel Problembewusstsein für eine richtige Einordnung vorherrscht. Woher soll es auch kommen, wenn man noch am Anfang steht und nicht viel Erfahrung hat? Aus dem Bauch! Instinkt und Bauchgefühl täuschen in den wenigsten Fällen – warum soll das in rechtlichen Fragen anders sein? Recht ist kein Hexenwerk, niemand muss Jura studieren, um mit einem Startup Erfolg zu haben.

Zwei Grundregeln gelten dabei gleichermaßen für die Offline- und die Online-Welt:

Grundregel #1: Man sollte ungefähr wissen, was man darf und was nicht. (Fast) Niemand braucht Detailwissen. Wichtig ist ein Grundverständnis, wo möglicherweise Stolpersteine lauern können. Das erfordert etwas Zeit, Geduld und Vertrauen. Vertraut auf Euer Bauchgefühl.

Grundregel #2: Gerichte sind in ihrer Entscheidung frei. Das kann teilweise zu wenig nachvollziehbaren (Einzelfall-) Entscheidungen führen. Solange nicht der Bundesgerichtshof oder Oberlandesgerichte eine Rechtsprechung festigen, verändert ein einzelnes Urteil meist nicht die Welt. Recht entwickelt sich stetig fort, dreht die Welt aber nicht auf links.

Bild: panthermedia.net / Markus Pfaff