Betreuungskosten sparen | felix1.de

Nannykosten steuerfrei übernehmen

Ob wegen einer Fortbildung oder einer außerplanmäßigen Abendveranstaltung: Oftmals muss ein Chef seine Mitarbeiter bitten, außerhalb der planmäßigen Arbeitszeit kurzfristig einzuspringen und die Freizeit zu opfern. Hat der Mitarbeiter ein Kind, ist oftmals eine kurzfristig einsetzbare Nanny die einzige Rettung. Auch wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger betreut werden muss, kann entsprechendes Pflegepersonal in die Wohnung geordert werden.

Die Kosten dafür kann der Arbeitgeber nun lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen. Voraussetzung: Der Arbeitseinsatz findet außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit statt. Ist das der Fall, sind übernommene Betreuungskosten innerhalb und außerhalb der Wohnung des Mitarbeiters steuerfrei – und zwar bis zu 600 Euro im Jahr.

Mehr dazu lesen Sie im felix1.de-Blogbeitrag „Betreuungskosten: „Steuerfreies Nanny-Geld“ sowie im kostenlosen Merkblatt „Betreuungskosten steuerfrei bezuschussen“.

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