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Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird in den meisten Fällen ein Arbeitszeugnis ausgestellt, das die geleisteten Tätigkeiten des Mitarbeiters während seiner Anstellung im Unternehmen beschreibt und bewertet.

Es dient ebenso als Empfehlung des ehemaligen Arbeitgebers, dass ein Mitarbeiter geeignet und kompetent für ähnliche Stellen ist. So werden die Chancen für zukünftige Bewerbungen erhöht. Eine negative Beurteilung kann das berufliche Weiterkommen jedoch auch erschweren.

Im Einzelnen wird darüber informiert, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war, welche Aufgabe er zu welchem Zeitpunkt übernommen hat, die daraus gewonnenen Kenntnisse und der Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen.

Die Geheimsprache im Arbeitszeugnis: Aussagen & tatsächliche Bedeutungen

Laut der Gewerbeordnung (§109) muss das Arbeitszeugnis verständlich formuliert sein und darf keine Aussagen enthalten, die nicht aus dem abgedruckten Wortlaut hervorgehen. Sprich, eine Geheimsprache im Arbeitszeugnis ist gesetzlich nicht rechtlich, wird aber dennoch häufig angewendet. Daher ist es im Extremfall sogar möglich, vor Gericht zu ziehen. Doch der Grund für die verbreitete Anwendung liegt in der Tatsache, dass der Arbeitgeber zu einem neutralen Abschlusszeugnis verpflichtet ist.

siehe auch:

Lebenslauf

Bewerbungsgespräch

Bewerbungsfoto

Deckblatt

Anschreiben

Beispiel

Anhand der Temporaladverbien und Steigerungsformen können die Personaler und Vorgesetzten die einzelnen Noten einfach unterscheiden und interpretieren:

1. Temporaladverb und Steigerungsform = ausgezeichnet, sehr gut:

“Stets sehr erfolgreich, immer überaus motiviert, allzeit höchst ergebnisorientiert”

2. Temporaladverb oder Steigerungsform = gut:

“Stets erfolgreich, immer motiviert, allzeit ergebnisorientiert oder: sehr erfolgreich, hoch motiviert, sehr ergebnisorientiert”

3. Adverbien ohne Temporalbestimmung = befriedigend:

„erfolgreich, motiviert, ergebnisorientiert oder: immer zufriedenstellen”

4. ausreichende Leistungen:

“Zufriedenstellend (ohne Temporaladverb), oder: immer angemessen, stets anforderungsgerecht”

Hinweis:

Eine noch geringe Bewertung drückt sich aus mit: “angemessen, anforderungsgerecht”