Wohnungen in Berlin Mitte
In diesem Häuserblock in Berlin-Mitte beschwerten sich Anwohner häufig über Partys von AirBnB-Gästen

Im Streit zwischen AirBnB und der Landesregierung von Berlin gibt es eine Trendwende. Seit 2016 war es Privatleuten verboten, ihre Wohnung ohne Genehmigung an Touristen zu vermieten, eine solche Erlaubnis wurde fast nie erteilt. Nun wird die Regelung geändert. „Das Zweckentfremdungsgesetz wird derzeit novelliert“, sagte Katrin Dietl, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Zukünftig sollen Privatpersonen ihre Wohnung 60 Tage im Jahr vermieten dürfen, wie die taz zuerst meldete. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) bestätigte das mittags.

Die mietpolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger, sagte, die neue Regelung solle aber an die Bedingung geknüpft werden, dass sich die Vermieter beim Bezirk registrieren lassen, dort eine Nummer erhalten und diese in Inseraten bei digitalen Vermittlern angeben. Die Neufassung des Gesetzes soll noch in diesem Jahr erarbeitet werden, im kommenden Frühjahr soll es in Kraft treten.

2014 hat Berlin das Zweckentfremdungsgesetz eingeführt. Damit wollte der Senat damals noch von SPD und CDU regierte Senat vor allem der privaten Vermietung von Wohnungen für Touristen entgegenwirken. Wertvoller Wohnraum würde den Berlinern entzogen, um ihn gewinnbringend Touristen zur Verfügung zu stellen, so die Argumentation. Von Beginn an hatte sich allerdings heftiger Widerstand gegen das Gesetz geregt. AirBnB selbst antwortete mit einer großen Plakataktion auf die Einschränkungen. Zudem weigert sich das Unternehmen bis heute erfolgreich, Nutzerdaten an die Behörden weiterzugeben, damit diese etwaige Verstöße gegen das Gesetz verfolgen können. 

Einige Berliner Bezirke wie Mitte haben sogar extra Mitarbeiter eingestellt, um die illegale Vermietung zu verfolgen. Zahlreiche Anbieter inserierten ihre Wohnungen aber weiterhin. Nach Angaben von AirBnB buchten 2016 mehr als 600.000 Touristen eine Berliner Unterkunft über die Plattform. Das Verbot ist auch unter Juristen sehr umstritten. Nicht zuletzt deshalb gab es eine regelrechte Klagewelle gegen das Verbot, die bis vor das Bundesverfassungsgericht ging. Im Fall eines Vermieters in Berlin-Pankow hatte sich das Berliner Verwaltungsgericht jüngst für eine Untervermietung von bis zu 182 Tagen im Jahr ausgesprochen – eben die Zahl, die etwa in Hamburg gestattet ist.

Mit der Novellierung des Gesetzes geht an anderer Stelle aber eine Verschärfung einher. Digitale Vermittler von Ferienwohnungen, wie AirBnB, soll künftig eine Auskunftspflicht über ihre Nutzer vorgeschrieben werden. Zudem sollen Berichten zufolge Schlupflöcher, wie etwa Zweitwohnungen als Ferienappartements, gestopft werden. Auch dürfte eine Wohnung dann nur noch drei statt sechs Monate leer­stehen, ohne dass sie als zweckentfremdet gilt. Es soll außerdem gesetzlich erschwert werden, Wohnungen abzureißen, die noch intakt sind.

Bild: Sean Gallup/Getty Images