Bitcoin

Finanzministerium: Bitcoin ist „privates Geld“

Die digitale Währung Bitcoin ist ein interessantes Phänomen. Einerseits ist sie eine funktionierende virtuelle Währung, das an vielen Stellen im Internet eingesetzt werden kann und mitunter greifbare Vorteile gegenüber herkömmlichen Bezahlmethoden bietet. Andererseits sind viele Fragen ungeklärt: Welche wirtschaftliche und finanzpolitische Konsequenzen wird die Kunst-Währung mit sich bringen? Wie sind Bitcoins juristisch zu handhaben?

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hat der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler eine parlamentarische Anfrage gestellt. Die wurde nun beantwortet, so berichtet die F.A.Z., und sie bietet einen interessanten Einblick dahingehend, wie die Bundesregierung die Behandlung von Bitcoins einstuft: Rechnungseinheiten seien diese, eine Art von „privatem Geld“, so das Ministerium. Als solchen können sie als „Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden.

Steuerlich und rechtlich gebilligt, aber offene Fragen

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung billigt das Zahlungsmittel steuerlich und rechtlich. Gleichzeitig unterliegen Umsätze mit Bitcoins nicht der Umsatzsteuerbefreiung, wie aus dem Statement des Finanzministeriums hervorgeht. Zuletzt hatte das Finanzministerium derweil klargestellt, so schreibt Die Welt, dass Kursgewinne mit Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei sind – der Fiskus behandelt sie also anders als Aktien, Zertifikate oder Fonds. Es gilt demnach zu klären, wann genau das Zahlungsmittel lediglich für die private Vermögensverwaltung eingesetzt wird und wann der gewerbliche Handel mit Finanzinstrumenten betrieben wird.

Auch das Bonner Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beschäftigt sich mit der Thematik. Im Merkblatt „Finanzinstrumente“ heißt es, Bitcoins seien den Devisen gleichgestellt – also anderen Währungen. Zuletzt hatte die Fidor-Bank eine Lizenz bei der Bafin beantragt, weil sie zusammen mit einer deutschen Bitcoin-Plattform die Internetwährung handeln möchte.

International wird immer wieder unterschiedlich über die virtuelle Währung geurteilt. In Thailand kam es unlängst zu einem Verbot, während ein texanisches Gericht vor einigen Tagen im Zusammenhang mit Bitcoins von einer „Währung“ sprach, die ähnlich einem offizielles Zahlungsmittel benutzt werden – was eine entsprechende Regulierung in Aussicht stellt. Auch die Bitcoin-Plattformen könnten damit ähnlichen Gesetzen unterstellt werden, wie sie für Finanzinstitute gelten.

Rechtsunsicherheit besteht weiter

Erfunden wurde Bitcoin 2009 vom japanischen Programmierer Satoshi Nakamoto als „Krypto-Währung“. Ein Algorithmus soll Bitcoins fälschungssicher machen und ihre Zahl begrenzen – was sie anders als Euro und Dollar keiner Inflation aussetzen würde. Anfangs als Anarcho-Geld bezeichnet, werden Bitcoins laut Bitpay.com mittlerweile von mehr als 7.500 Shops und Restaurants akzeptiert. Bei Online-Handelsplattformen wie hierzulande etwa Bitcoin.de lässt sich das virtuelle Geld gegen Euro, Dollar oder andere gesetzliche Zahlungsmittel tauschen.

Insbesondere mit Blick auf die in den vergangenen Jahren weltweit deutlich verschärften Regularien zur Geldwäsche und anderen Arten des Währungsmissbrauchs, aber auch im Zusammenhang mit der – trotz der jetzigen Erklärung des Finanzministeriums – de facto weiterhin ungeklärten gesetzlichen Behandlung, wird die Kunst-Währung die Gerichte wohl noch eine ganze Weile lang beschäftigen. So lange es keine (möglichst weltweit) einheitliche Behandlung von Bitcoins gibt – und die laufende Diskussion zeigt eindrucksvoll, wie sehr die Ansichten auseinander laufen können – fehlt eine echte Rechtssicherheit. Dessen sollten sich Anbieter und Anleger gleichermaßen bewusst sein.

Bild: NamensnennungWeitergabe unter gleichen Bedingungen Bestimmte Rechte vorbehalten von zcopley