Bitcoinhaufen

Schon so mancher Bitcoin ist verloren gegangen, weil Nutzer ihre Wallets deinstalliert haben, Handys mit Coins verloren gingen – oder Nutzer ihre Bitcoins gar an den falschen Account geschickt haben. Doch was passiert eigentlich, wenn man aus Versehen Bitcoins bekommt? Darf man die behalten? Und muss man das „Geldgeschenk“ versteuern?

Auf dem US-amerikanischen Frage-Portal Quora postete schon vor einigen Monaten ein Nutzer anonym, dass er sagenhafte 18.500 Bitcoins bekommen habe und nicht wüsste, von wem. Das entspräche gut einem Promille aller Bitcoins, die im Umlauf sind, und hätte derzeit einen Wert von 66,6 Millionen Euro. Ein weiterer User behauptete an anderer Stelle immerhin 2.041 Bitcoins (7,3 Millionen Euro) erhalten zu haben. Aufgrund der Struktur von Bitcoin lässt sich der ursprüngliche Besitzer nur schwer zurückverfolgen und kaum identifizieren. Auf der Frage-Plattform baten beide um Ratschläge, was sie nun machen sollten.

18.500 Bitcoins: Fakt oder Fake?

Zumindest bei dem 18.500-Bitcoin-Post handelt es sich aber wahrscheinlich um einen Fake. Eine Verschiebung von 18.500 Bitcoins ist im Kryptonetzwerk keine Kleinigkeit. Ein Wallet dieser Größe gehörte damals wie heute zu den Top 100 weltweit. Derzeit würde ein solches Wallet die 59-größte Bitcoin-Börse der Welt sein. Da sich alle Zahlungen in der Blockchain zurückverfolgen lassen, kann auch überprüft werden, ob um den Zeitpunkt des Quora-Post eine derartige Bitcoin-Verschiebung stattgefunden hat. Unter den 100 größten Bitcoin-Wallets findet sich eine derartige Transaktion jedoch nicht. Ganz ausschließen lässt sich eine solche Überweisung jedoch nicht, wenn sie beispielsweise schon lange vor der Quora-Anfrage stattgefunden hat.

Auf Quora empfehlen Nutzer dem glücklichen Bitcoin-Besitzer jedenfalls, alle seine Social-Media-Accounts zu löschen, das Land für immer zu verlassen und mindestens zwei Jahre unterzutauchen – aus Angst vor dem ehemaligen, möglicherweise kriminellen Besitzer. „Erzähl es nicht deinen Freunden, erzähl es nicht deiner Freundin“, so ein Quora-Nutzer, „verschwinde einfach spurlos. Geh, sofort.“

Droht eine millionenschwere Steuerzahlung?

Tatsächlich gelang es Forschern 2014, bei bis zu 60 Prozent von Bitcoin-Transaktionen die IP-Adressen und damit den Standort zu ermitteln. Ganz anonyme Bitcoin-Transkationen sind möglich – aber nicht ohne Vorkehrungen. Wer also Millionen durch eine fehlerhafte Transaktion verloren hat, könnte versucht sein, den neuen Besitzer aufzusuchen.

In dieser chinesischen Bitcoin-Mine entsteht die Krypto-Währung

Die aber wohl naheliegendste Frage ist, ob man als zufälliger Empfänger der Bitcoins auch juristisch ihr neuer Besitzer ist. Zumindest in Deutschland ist die Gesetzeslage eindeutig: „Nein“, sagt Florian Glatz, IT-Rechtsanwalt und Präsident des Bundesverbands Blockchain, „es handelt sich um einen Fall von ungerechtfertigter Bereicherung. Es gibt einen Herausgabeanspruch nach § 812 BGB.“ Allerdings ist eine Rückgabe der Coins im Bitcoin-System problematisch, weil der Sender nicht mehr identifiziert werden kann. Manche Sende-Adressen sind zudem nur temporär gültig. Eine Rücküberweisung könnte damit zum Komplettverlust aller Bitcoins für beide Seiten führen.

Wenn der Anspruch des Versenders mangels Identifizierbarkeit verfällt, so Gatz, „sollte der Betrag natürlich versteuert werden. Eventuell kann man es als Handschenkung definieren.“ Das meint ein Geschenk, bei dem sich beide Parteien darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, zum Beispiel wie ein Weihnachtsgeschenk. In Deutschland wäre die Versteuerung allerdings etwas kompliziert. Denn Bitcoins sind hierzulande kein gesetzliches Zahlungsmittel oder E-Geld. Das Bundesministerium für Finanzen stuft Bitcoins als privates Geld ein – ähnlich wie Fremdwährungen.

Deswegen gilt: Werden Bitcoins erst nach einer Dauer von einem Jahr verkauft, sind Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins grundsätzlich steuerfrei – zumindest für Privatpersonen. Ansonsten gilt der Handel mit Bitcoins als Spekulationsgeschäft – dessen Gewinne beim Finanzamt versteuert werden müssen. Da der Beschenkte kaum feststellen kann, wann die plötzlich aufgetauchten Bitcoins von dem Vorbesitzer mit einer „echten“ Fiat-Währung wie Euro oder Dollar gekauft wurden und er in die steuerlichen Fußstapfen des „Schenkers“ tritt, muss er mindestens ein Jahr warten, bevor er Bitcoins verkaufen kann – oder im Fall einer 18.500-Bitcoin-Schenkung eine Steuerabgabe in Millionenhöhe zahlen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EStG). Denn der gesetzliche Freibetrag liegt gerade einmal bei 600 Euro.

Juristisch final ist die Besteuerung von Bitcoin-Vermögen und -Gewinnen durch ein Gericht jedoch noch nicht geprüft. Gut möglich, dass das Finanzamt die Gesetzesgrundlage in der Zukunft anders interpretieren wird.

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Bild: Getty / George Frey / Stringer