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boerse-ffm Deutschlands wichtigster Börsenplatz in Frankfurt am Main

Ein Beitrag von Julian von Hassell, CEO der Beteiligungsgesellschaft Social Commerce Group.

Beim Gang an die Börse hat sich der Entry Standard für zahlreiche Beteiligungsgesellschaften und junge Unternehmen als bevorzugtes Börsensegment etabliert. Eines der bekanntesten Beispiele für diese Entwicklung ist sicher der IPO der Berliner Startup-Holding Rocket Internet im vergangenen Jahr.

Die Gründe für die spürbare Zurückhaltung gegenüber dem geregelten Markt sind vielfältig. Häufig können die Gesellschaften schlicht nicht mit den drei IFRS-Abschlüssen (International Financial Reporting Standards) dienen, die eine Voraussetzung für die Notierung im geregelten Handel sind. Manchmal bremsen aber auch die nicht zu vernachlässigenden Kosten der geforderten Transparenzpflichten oder die Angst vor den mit der Ad-hoc-Publizität verbundenen Haftungsrisiken.

Klar ist aber auch: Wer eine möglichst breite Investorenschicht ansprechen will, kommt um die Notierung im geregelten Handel nicht herum. Schließlich wird durch eine Listung in diesem Marktsegment der Zugang zu professionellen Investoren, wie beispielsweise Fondsgesellschaften, deutlich erleichtert – gerade für kapitalsuchende Startups oder Beteiligungsgesellschaften kein unwichtiger Punkt.

Doch welche Anforderungen sind es konkret, die junge Unternehmen erfüllen müssen, um sich am regulierten Markt listen zu lassen? Und warum lohnt sich der Schritt in den geregelten Markt trotz des zusätzlichen Aufwands?

Der Aufwand lohnt sich: regulierter Markt als Gütesiegel

Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass sich der Aufwand lohnt. Die hohen Qualitäts- und Transparenzanforderungen des regulierten Marktes sind ein echtes Gütesiegel für potenzielle Investoren. Zudem zwingen sie zum strukturierten rationalen und erfolgsorientierten Arbeiten.

Die Aufnahme in den General Standard erleichtert also die Kapitalakquise. Im regulierten Markt kann ein größerer Pool an privaten und institutionellen Anlegern erreicht werden. Und auch die Portfolio-Unternehmen profitieren: Durch den Wechsel in den General Standard steigt die öffentliche Wahrnehmung der Beteiligungen signifikant.

Welches Börsensegment kommt für junge Unternehmen in Frage?

Unternehmen können prinzipiell selbst darüber entscheiden, in welches Börsensegment sie aufgenommen werden möchten. Für Gesellschaften kleiner und mittlerer Größe (KMU) kommt im regulierten Markt in der Regel der General Standard als Börsensegment in Frage. Um darin gelistet zu werden, müssen die Unternehmen jedoch einige Hürden überwinden.

Die drei wichtigsten Anforderungen für die Aufnahme in den General Standard sind:

  • Das Unternehmen muss mindestens drei Jahre bestehen.
  • Mindestens 25 % der Aktien müssen sich in Streubesitz befinden
  • Die Rechnungslegung muss den Kriterien der International Financial Reporting Standards (IFRS) entsprechen

Vor allem der letztgenannte Punkt bedeutet für Unternehmen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Schließlich müssen für drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre unmittelbar vor dem Börsengang oder Segmentwechsel Jahresabschlüsse in IFRS-Form vorliegen. Dies ist vor allem für Startups oft eine kaum zu überwindende Hürde. Hinzu kommt, dass die IFRS-Jahresabschlüsse zusätzlich zu den HGB-Jahresabschlüssen für das Finanzamt erstellt werden müssen.

Zusätzliche Anforderungen an Kommunikation und Investor Relations

Die Kommunikationspolitik wird im regulierten Markt zu einem nicht unerheblichen Teil durch die juristischen Anforderungen an die Investor Relations bestimmt. Unternehmen sind verpflichtet, Zwischenberichte zu den Quartalen sowie Halbjahres- und Jahresberichte zu veröffentlichen.

Eine weitere Herausforderung ist die Ad-hoc-Publizitätspflicht. Im General Standard notierte Unternehmen müssen Ad-hoc-Mitteilungen zu Entwicklungen veröffentlichen, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen können. Bei Beteiligungsgesellschaften gilt es zudem, die kapitalmarktorientierte Kommunikation der Holding auf die Kommunikationsmaßnahmen der Portfolio-Unternehmen abzustimmen.

Kosten in Planungen berücksichtigen

Ein Listing im General Standard ist mit Kosten verbunden, die vor allem Startups und junge Wachstumsunternehmen in ihren Planungen berücksichtigen sollten. Neben den Ausgaben, die für Investor Relations und Rechnungslegung anfallen, wird eine Zulassungsgebühr in Höhe von 3.000 Euro und eine Einführungsgebühr von 2.500 Euro fällig.

Zudem sieht die Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse eine jährliche Notierungsgebühr von 7.500 Euro vor. Diese Kosten verblassen jedoch gegenüber den Kosten für IFRS-fähige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die, insbesondere angesichts der Prüferrisiken bei Startups, schnell sechsstellig werden.

Trotz der genannten Kosten, Risiken und Anforderungen ist der Sprung in den regulierten Handel aus meiner Sicht der einzig Richtige – zumindest dann, wenn der Börsengang nicht nur einmal zusätzliches Eigenkapital in die Kasse spülen soll, sondern als langfristiges Projekt angelegt ist. Wer hier bereit ist, den Investoren mit höherer Transparenz entgegen zu kommen, wird auf Dauer deutlich bessere Möglichkeiten haben, weiteres Geld an der Börse einzuwerben.

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