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Ein Beitrag von Frank Steinberg, Bereichsleiter Produktmanagement Small Businesses & Entrepreneurs bei Haufe-Lexware, ein Unternehmen der Haufe Gruppe.

Betriebswirtschaftliche Unkenntnis bricht Gründern das Genick

Deutschland war bisher immer ein Land der Gründer und des Mittelstands. Doch die Neugründungen haben einen erschreckenden Tiefstand erreicht, wie der Gründerreport des DIHK Ende Juni 2014 aufzeigte. Die gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen machen das Leben eines Jungunternehmers zunehmend schwerer.

Laut DIHK ist die Gründungsneigung in Deutschland aufgrund der anhaltend guten Arbeitsmarktlage und des hohen Bürokratie-Aufwandes auf einen historischen Tiefststand gesunken. Ging der Gründerreport 2013 noch von einer konsolidierten Zahl von 345.000 Firmengründungen aus, berichten die 80 IHKs im Report 2014 nur von 234.000 Gründergesprächen.

Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), warnt angesichts der Ergebnisse: „Zur Fachkräftelücke kommt die Unternehmerlücke.“ Grund sei unter anderem die verstärkte Bürokratie für den Mittelstand, als Beispiel nannte er: „Warum müssen Gründer zwölf Umsatzsteuervoranmeldungen im Jahr abgeben und etablierte Unternehmen nur vier?“ Die Politik sei in der Pflicht, nun endlich zu handeln.

Der KfW -Gründermonitor 2014 hat eine leichte Steigerung der Neugründungen ermittelt, jedoch nur aufgrund der deutlichen Zunahme der Nebenerwerbsgründer. Positive Ergebnisse des Gründermonitors sind zum einen, dass die Neugründungen, die explizit mit einer Geschäftsidee starteten, mit 53 Prozent zunahmen (2012: 47 Prozent, 2011: 35 Prozent) und dass der Frauenanteil bei Gründungsprojekten auf 43 Prozent stieg.

Laut KfW Gründungsmonitor überleben bei den Startups 32 Prozent die ersten drei Jahre nicht. Bei den Gründungen mit mehr als einer Person wurden zwei Hauptgründe ermittelt: Schwierigkeiten im Team und fehlende betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Bei allein arbeitenden Selbstständigen führen somit die fehlenden kaufmännischen Kenntnisse zu existenziellen Problemen.

Zu den Grundelementen wirtschaftlichen Handelns gehört unter anderem: Businessplan aufstellen, laufende und unregelmäßige Kosten ermitteln, Finanzierung und Liquidität sicherstellen sowie rechtliche und steuerliche Belange klären. Das sind Aufgaben und Anforderungen, die häufig mit den kreativen Geschäftsideen der Gründer nicht viel zu tun haben; die fachliche Expertise liegt auf einem anderen Gebiet. Diese betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse sichern jedoch das Überleben in der Selbstständigkeit.

Unterstützung wahrnehmen

Für die einzelnen Gebiete der betriebswirtschaftlichen Anforderungen gibt es vielfältige Informationen und Unterstützung, auf die Gründer und Selbstständige zurückgreifen sollten, um sich wichtige Kenntnisse in der wirtschaftlichen Führung anzueignen und kontinuierlich auszubauen. Gerade durch das Internet ist Hilfe nur einen Klick entfernt. Zahlreiche Gründer- und Selbstständigen-Portale bieten neben aktuellen Informationen auch umfassende Serviceteile zu den einzelnen Schwerpunkten.

Für das laufende Geschäft zählt aber eine Tatsache besonders: Als Verantwortlicher muss man seine Finanzen jederzeit im Blick haben, um bei Fehlentwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können.

Durch die Erfassung von Fixkosten, Belegen und Lieferantenrechnungen sowie die Erstellung der Angebote und Rechnungen aus dem System können gute Software-Lösungen jederzeit eine Datenauswertung zur Finanzplanung und Kontrolle machen, automatisch über das Elster-Portal eine amtlich anerkannte Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen und zum Jahresende via DATEV-Schnittstelle die Daten an den Steuerberater senden.

Überdies lassen sich sowohl die Einnahmen-/Überschussrechnung als auch die Bilanzierung meist per Software automatisiert vollziehen. Denn solange der Gewinn 50.000 Euro oder Umsatz 500.000 Euro aus einer Selbstständigkeit nicht überschreitet, genügt die „vereinfachte Buchführung“, die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Freiberufler und Selbstständige im Sinne des Einkommensteuergesetzes §18 dürfen die EÜR-Privilegien sogar unabhängig von Gewinn- und Umsatzgrenzen in Anspruch nehmen. Ab dieser Gewinn- und Umsatzgrenze wird für die meisten Selbstständigen eine kaufmännische Buchführung mit Betriebsvermögensvergleich („Bestandsvergleich“), Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einer Bilanz fällig.

Neue steuerrechtliche Regelungen für 2014

Was viele Klein- und Jungunternehmen bei dem Thema Steuern abschreckt, sind ständige Neuregelungen und modifizierte Gesetze. Die Angst, etwas falsch zu machen und rechtliche Konsequenzen zu tragen, führt dazu, dass sie das Thema verdrängen – auf Kosten notwendiger Transparenz und nützlichen Wissens.

So ändert sich zum 1. August 2014 das allgemein gültige deutsche Zahlungsverfahren mit der SEPA-Umstellung auf ein neues in der Euro-Zone einheitliches Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften: Alle Kontonummern werden auf das 22-stellige IBAN-Format umgestellt.

G Tipp – Lesenswert bei Gründerszene Der SEPA-Countdown läuft – Diese Schritte sind zu befolgen

Zudem sind Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2013 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse als sogenannte E-Bilanz elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Betroffen sind laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG rund 1,37 Millionen bilanzierende Firmen in Deutschland – unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die zu übermittelnden Datensätze müssen dabei genauen amtlichen Vorschriften folgen und werden im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) versendet. Diese Übertragung und die Daten-Zusammenstellung für GuV und Bilanzierung sollte die eigene Buchhaltungssoftware übernehmen, ebenso wie aktuelle Veränderungen wie die steuerlichen Änderungen für Übernachtungen und die Ermittlung der Pauschalen für Inland- und Auslandsgeschäftsreisen ab 2014.

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