Mark Zuckerberg bei einem Auftritt in Berlin

In der vergangenen Wochen joggte Mark Zuckerberg noch strahlend durch das Brandenburger Tor, besuchte mehrere Unternehmen und sprach mit wichtigen Politikern in der Hauptstadt. Doch die lieben Worte und das Lobbying haben nichts gebracht – deutsche Behörden haben ihre Schwierigkeiten mit dem Social-Giganten aus dem Silicon Valley. Jetzt hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook eröffnet.

Der Vorwurf: Facebook könnte in seinen Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten die mögliche marktbeherrschende Stellung missbrauchen, teilte die Behörde mit.

Facebook sammele von seinen Nutzern viele persönliche Daten – so werde Unternehmen das zielgenaue Werben auf der Plattform ermöglicht. Doch wissen die Nutzer, was mit ihren Daten geschieht? Sind die Nutzungsbedingungen eindeutig? Das Bundeskartellamt will prüfen, „ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden“, heißt es.

Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen Datenschutzvorschriften verstießen, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter:

„Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. “

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagt dazu:

„Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.“

Das Verfahren richte sich gegen die US-Muttergesellschaft von Facebook, die irische Tochter mit Sitz in Dublin und die Facebook Germany GmbH. Das Kartellamt führe das Verfahren in engem Kontakt unter anderem mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbänden und der EU-Kommission, teilte die Behörde mit.

Doch was könnten die Konsequenzen für Facebook sein? Sollte die Prüfung des Amtes ergeben, dass Facebook seine Marktstellung ausnutzt, drohe üblicherweise ein Bußgeldbescheid, sagte Carsten Thiel von Herff, Anwalt für Kartellrecht gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Wie hoch diese Strafe ausfallen könnte, sei aber „reine Spekulation“. Abgesehen von der Strafe müsste das Soziale Netzwerk den Missstand beseitigen, also seine AGB ändern.

Bild: Alex Hofmann / Gründerszene