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BVK-Vorstoß: Wie Venture Capital in Deutschland besser funktionieren soll

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BVK-Vorstoß

Wie Venture Capital in Deutschland besser funktionieren soll

Newsartikel. Deutschland soll als VC-Standort attraktiver werden. Weil die Regierung viel verspricht aber nichts unternehme, hat der BVK ein eigenes Gesetz entworfen.
29. Januar 2015 | Kim Richters
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Zu wenige Startups, zu wenige Investionen

Viel Gerede und nichts dahinter. Vor mehr als einem Jahr hat die Bundesregierung darüber gesprochen, Venture Capital in Deutschland zu fördern. Im Juni vergangenen Jahres forderten bereits die Wirtschaftsminister der Länder die Bundesregierung im Rahmen der Bundeswirtschaftskonferenz, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Eine vage Antwort folgte – aber passiert ist bis jetzt nichts.

Deshalb prescht der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) jetzt im Alleingang vor und veröffentlicht seinen Entwurf eines möglichen Venture-Capital-Gesetzes. „Um Wachstum in Deutschland erreichen zu können, brauchen wir mehr Innovationen”, erklärte BVK-Vorstandssprecher Dr. Peter Güllmann gestern auf der Pressekonferenz in Berlin. „Für Innovationen brauchen wir Kapital. Und genau daran mangelt es uns”.

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Durch das Gesetz soll Deutschland als Standort für Venture Capital-Investoren und junge Unternehmen attraktiver werden – denn im europäischen Vergleich liegt Deutschland noch immer auf einem der hinteren Plätze.

Unterstützung für sein Vorhaben bekommt der BVK vom Bundesverband Deutsche Startups. „Bei den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital liegt Deutschland aktuell auf dem letzten Platz in Europa“, betont auch Verbandschef Florian Nöll gegenüber Gründerszene. „Um ein wettbewerbsfähiges Finanzierungsökosystem für Startups zu schaffen und die Situation grundlegend zu verändern, müssen wir deshalb noch weiter, größer und mutiger denken.”

Die wichtigsten Punkte des BVK-Papiers im Überblick:

Für Unternehmen

  • Um junge Unternehmen in der Forschung zu fördern, soll eine Forschungsprämie eingeführt werden.
  • Startups, deren Arbeit auf geistigem Eigentum basieren, sollen von einer steuerlichen Begünstigung profitieren. Die sogenannte Patentbox soll für junge Unternehmen eingeführt werden, die in Deutschland wirtschaftlich aktiv sind.
  • Gerade in der Forschung und Entwicklung kommt es durch den hohen Investitionsaufwand zu Verlustvorträgen. Derzeit ist es so, dass diese Möglichkeit bei neuen Finanzierungsrunden verloren gehen konnte. Das soll verhindert werden.

Für Venture-Capital-Fonds

  • Im Steuer-Dschungel Deutschlands können die steuerlichen Auswirkungen für Investoren unübersichtlich sein. Daher will das Gesetz für mehr Transparenz sorgen und die Besteuerung gesetzlich festlegen.
  • Die Besteuerung der Management-Fees der Fond-Manager soll abgeschafft werden.
  • Das Aufsichtsrecht für die Branche soll praxistauglich gestaltet werden und regelmäßig überprüft werden. Laut BVK sind die deutschen Regeln strenger als in anderen europäischen Ländern.

Für Investoren

  • Roll-Over: Falls Investoren ihren Gewinn – höchstens eine Million Euro – wieder investieren wollen, soll es für sie eine Steuerpause geben.
  • Investoren können ihre Investitionen linear auf fünf Jahre abschreiben. Bis jetzt gibt es laut BVK keine solcher Sonderabschreibungen für VCs.

Ganz neu ist das alles nicht. Der BVK und die „Allianz für Venture Capital“ haben bereits vor einigen Monaten ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem der Branche geholfen werden soll. Auch dort ist die Rede von einem Anpassen des Aufsichtsrechts, gesetzlich festgelegter Besteuerung und Roll-Overs. Was der BVK bei seinem jüngsten Vorstoß außen vorlässt, ist ein neues Börsensegment für Jungunternehmen und sogenannte Öffnungsklauseln, die regulierten Investoren erlauben, in Startups zu investieren.

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Die Frage, wie Startups Verlustvorträgen auch bei einem Wechsel der Anteileigner erhalten können, beschäftigt die Szene schon seit einer Weile. Hier wäre eine Änderung des Gesetzes sicherlich positiv, denn Neubeteiligungen bei Startups sind an der Tagesordnung. In anderen Ländern ist das normal, dort verlieren junge Unternehmen nach BVK-Angaben die Verlustvorträge nicht.

Auch die Versteuerung von Management-Fees ist in anderen Ländern kein Thema: Wenn Deutschland diese auch abschaffen würde, wäre es als Standort für Investitionen einen Schritt näher an der Beliebtheit wie etwa Luxemburg, konstatiert der BVK.

„Der Entwurf enthält neben den Antworten auf bekannte Probleme auch interessante neue Ansätze wie das vorgeschlagene Motivationssystem für Investitionen in Startups. Unter dem Strich teilen wir alle gemachten Vorschläge“, so BVDS-Vorstand Nöll. „Wir müssen aber klar betonen, dass der Job damit noch nicht erledigt ist. ,Think big, start small‘. Davon erfüllt der Entwurf eher letzteres.“

Bild: © panthermedia.net / Vitaliy Pakhnyushchyy
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