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Gericht zwingt das Vergleichsportal Check24 zu mehr Transparenz

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Urteil

Gericht zwingt das Vergleichsportal Check24 zu mehr Transparenz

Newsartikel. Per Gericht wollten Versicherungskaufleute ihre Konkurrenz von Check24 loswerden. Das hat nicht geklappt – allerdings muss das Portal künftig transparenter werden.
13. Juli 2016 | Karsten Seibel (Die Welt)
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Die Münchner Zentrale von Check24

Vergleichsportale im Internet dürfen weiterhin Versicherungen vermitteln. Sie müssen ihre Kunden aber deutlicher darauf hinweisen, dass sie als Makler agieren und Provisionen für ihre Dienste kassieren. Das entschied jetzt das Landgericht München in einem Musterverfahren gegen Deutschlands größtes Vergleichsportal Check24.

Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der 11.000 Versicherungsmakler vertritt. Er warf Check24 unlauteren Wettbewerb vor. Der Verband störte sich daran, dass sich Check24 den Besuchern der Webseite als Dienstleister präsentiert, der in Ranglisten über die günstigsten Versicherungstarife informiert, tatsächlich aber eine Provision kassiert, wenn über das Portal ein Vertrag abgeschlossen wird.

In dem Punkt gaben die Richter der Klage statt. Check24 müsse offener über die eigene Rolle als Versicherungsmakler informieren, nicht nur über einen Button mit der Aufschrift „Erstinformation“ in der Fußzeile der Internetseite. Diese Information müsse dem Nutzer „so präsentiert werden, dass er nicht erst danach suchen muss“, teilte das Gericht mit (Az. 37 O 15268/15).

Sie locken mit vermeintlich neutralem Preisvergleich

BVK-Präsident Michael Heinz erklärte das Urteil zum „Sieg für den Verbraucherschutz“. Der Verbraucherschutz dürfte indes nur ein Motiv für die Klage des BVK gewesen sein. Vergleichsportale wie Check24, Verivox und Preis24 machen klassischen Maklern zunehmend das Geschäft streitig. Die Online-Portale locken Millionen Kunden mit dem Versprechen eines neutralen Preisvergleichs in Sekundenschnelle.

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Das gilt längst nicht mehr nur für Finanzprodukte wie Versicherungen und Tagesgeld. Auch Handytarife, Urlaubsreisen und Stromtarife werden auf diese Weise gegenübergestellt.

Die Entwicklung der Portale wurde deshalb in den vergangenen Jahren zunehmend argwöhnisch beobachtet. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute warf dem Unternehmen Irreführung der Verbraucher vor: Check24 tarne sich als Preisvergleichsportal – arbeite aber genau wie ein Makler. Auf den ersten Blick könnten die Kunden das nicht erkennen.

Über das Geschäftsmodell der Vergleichsportale dürften sich viele Verbraucher in der Tat keine Gedanken machen. Die Ranglisten-Ersteller haben meist Verträge mit den Unternehmen abgeschlossen, deren Produkte sie vergleichen und anbieten. Für jeden Kunden, den ein Portal vermittelt, müssen diese Firmen dann Provision zahlen. Die Höhe der Provision soll beispielsweise bei der Kfz-Haftpflicht bis zu 100 Euro je Vertrag betragen.

Die Websites informieren nicht ausreichend

Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi hatte schon im Laufe des Prozesses darauf hingewiesen, dass Check24 die Besucher der Webseite nicht ausreichend offensichtlich über die Maklerrolle informiere.

Einen Mangel an individueller Beratung gebe es aber nicht. Die sei durch die Eingabemaske und die darauf basierenden Vergleichsergebnisse gewährleistet. „Wer im Internet sucht, hat seinen Fokus auf dem Preis und weiß, dass die Beratung nicht gleich intensiv ausfällt“, sagte sie.

Wobei das Gericht in seinem Urteil nun auch klar machte, dass Check24 in einzelnen Fällen seiner Beratungspflicht nicht ausreichend nachkommt. Als Beispiele verwies das Gericht darauf, dass bei einer Haftpflichtversicherung abgefragt werden müsse, inwieweit der Nutzer ehrenamtlichen Tätigkeiten nachgeht, da diese nur teilweise vom Versicherungsschutz umfasst würden.

Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele sieht das Geschäftsmodell durch das Urteil nicht gefährdet. „Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden“, sagte er.

Check24, vor 17 Jahren von ehemaligen Mitarbeitern der Unternehmensberatung Bain gegründet, hat sich zum mit Abstand größten Portal entwickelt. Am Hauptsitz in München, unweit des Hauptbahnhofs, wurden von Jahr zu Jahr mehr Büroetagen angemietet. Deutschlandweit beschäftigt das Unternehmen mittlerweile rund 1.000 Menschen.

Haben die Provisionen wirklich keinen Einfluss?

Immer mehr Verbraucher nutzen das Angebot, mit dem sich Verträge vom heimischen Sofa aus abschließen lassen. Im Geschäftsjahr 2014/2015 summierten sich die Provisionseinnahmen bei Check24 bereits auf 330 Millionen Euro – ein Plus von 60 Prozent. Für das Ende März beendete Geschäftsjahr 2015/2016 liegen noch keine Zahlen vor. Es ist aber davon auszugehen, dass Check24 die 400 Millionen-Euro-Marke deutlich übertroffen hat. Angaben zum Gewinn macht das Unternehmen nicht.

Dass die Höhe der Provisionszahlungen Einfluss auf die Ranglisten hat, bestreitet man bei Check24 vehement. Eine Offenlegung, wie von Verbraucherschützern und einigen Politikern gefordert, lehnt das Unternehmen allerdings ab. Das sehe das Gesetz nicht vor und sei im Geschäftsleben untypisch.

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Kein Versicherungsmakler, kein Autohändler, kein Reisebüro mache das. Zudem gebe es mit den Vertragspartnern, also den Anbietern der diversen Verträge, klare Vereinbarungen, die Zahlungen nicht offen zu legen.

Inwiefern die Vergleichsportale tatsächlich immer die günstigsten Preise zeigen, ist umstritten. Eine Studie mehrerer Verbraucherzentralen kam im Frühjahr zu dem Schluss, dass dies nicht immer der Fall ist, der Nutzen von Online-Buchungs- und Vergleichsportalen sei deshalb für Verbraucher eingeschränkt. Zum Teil fanden die Verbraucherschützer auf den Internetseiten der einzelnen Anbieter günstigere Preise als über die Portale.

Manche Gebühren werden nicht eingerechnet

Gegen diese Studienergebnisse wehrte sich Check24 und warf den Verbraucherzentralen umgekehrt unsaubere Arbeit vor. So hätten diese bei ihrer Untersuchung Lockvogelangebote der Anbieter herangezogen, bei Telefontarifen beispielsweise Vergünstigungen für die ersten Monate der Vertragslaufzeit. Dies helfe dem Kunden nicht weiter, argumentierte das Vergleichsportal, für ihn sei der Preis für die gesamte Vergleichslaufzeit ausschlaggebend.

Bei Flugreisen hätten die Verbraucherschützer einzelne Gebühren, etwa für die Kartenzahlung, nicht mit eingerechnet und seien deshalb auf andere, vermeintlich niedrigere Preise gekommen, heißt es aus München.

Bei Check24 will man nicht ausschließen, dass man deshalb angegriffen wird, weil Online-Vergleichsportale nicht nur das Geschäftsmodell klassischer Makler, sondern auch das der Verbraucherzentralen infragestellen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei Welt Online.

Bild: CC BY 3.0 de
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